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Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht


Regeln zu vertikalen Vereinbarungen in Zeiten der Digitalökonomie
Die geltende Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung, die den Rechtsrahmen für vertikale Vereinbarungen bildet, läuft Ende Mai 2022 aus




Am 10. Oktober 2019 fand die Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht statt. Auf Einladung des Bundeskartellamtes trafen sich über 120 Wettbewerbsexperten zur Diskussion und zum Gedankenaustausch über das Thema "Quo vadis Vertikal-GVO – Zeit für eine Anpassung an die Digitalökonomie?". Prof. Dr. Konrad Ost, Vizepräsident des Bundeskartellamtes: "Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft stellt die kartellrechtliche Beurteilung vertikaler Vereinbarungen vor neue Herausforderungen. So spiegeln sich die Entstehung neuer digitaler Vertriebsformen und das Erstarken von Plattformen in neuartigen Wettbewerbsbeschränkungen wider. Vermehrt machen direktvertreibende Hersteller und Hybrid-Plattformen, die auch selber an Endkunden verkaufen, den Händlern auf Einzelhandelsebene Konkurrenz. Sowohl der gesetzliche Rahmen als auch die Kartellrechtspraxis müssen mit den Entwicklungen der Digitalisierung Schritt halten. Die geltende Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung, die den Rechtsrahmen für vertikale Vereinbarungen bildet, läuft Ende Mai 2022 aus. Das Bundeskartellamt wird seine praktischen Erfahrungen in den laufenden Diskussionsprozess auf europäischer Ebene einbringen. Wir erhoffen uns Änderungen, die die Regeln klarer und handhabbarer machen."

Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus zahlreichen Professoren rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten, hochrangigen Vertretern nationaler und europäischer Wettbewerbsbehörden und Ministerien sowie Richtern der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof. Seit über 50 Jahren finden in diesem Rahmen jährlich Konferenzen zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen statt.

Die Tagung wurde von Prof. Dr. Ost geleitet. Den einleitenden Bericht über das Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission zur vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) hielt Marieke Scholz, Generaldirektion Wettbewerb, Europäische Kommission. Die Podiumsdiskussion bestritten Prof. Dr. Christian Wey, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Prof. Dr. Stefan Thomas, Eberhard Karls Universität Tübingen, Prof. Dr. Petra Pohlmann, Westfälische Wilhelms-Universität Münster und Arno Rasek, Chefökonom des Bundeskartellamtes.

Gegenstand der Diskussion waren mögliche Schadenstheorien und Effizienzen bei Wettbewerbsbeschränkungen, die von Herstellern oder Plattformen ausgehen. Besonders intensiv diskutiert wurden vertikale Preisbindungen und ihre Beurteilung sowie der Umgang mit Paritätsklauseln. Ferner bot das weitgehende Verbot der Doppelpreissysteme Anlass für angeregte Diskussionen.

Erwogen wurden auch verschiedene Ansätze für den Umgang mit Plattformen bzw. Intermediären im Gefüge der Vertikal-GVO. Einigkeit bestand dahingehend, dass der derzeitige Regelungsrahmen diese neueren Akteure noch nicht angemessen berücksichtigt.

Schließlich wurde diskutiert, inwieweit der Rechtsrahmen der Vertikal-GVO mit seinen starren Marktanteilsschwellen und Kernbeschränkungen in Zeiten immer dynamischeren Marktentwicklungen noch zeitgemäß ist. Einige Teilnehmer sprachen sich dafür aus, die Instrumente der Vertikal-GVO zu flexibilisieren, um einen besseren Ausgleich zwischen Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit zu erreichen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 13.11.19
Newsletterlauf: 04.12.19



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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