Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht
Regeln zu vertikalen Vereinbarungen in Zeiten der Digitalökonomie
Die geltende Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung, die den Rechtsrahmen für vertikale Vereinbarungen bildet, läuft Ende Mai 2022 aus
Am 10. Oktober 2019 fand die Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht statt. Auf Einladung des Bundeskartellamtes trafen sich über 120 Wettbewerbsexperten zur Diskussion und zum Gedankenaustausch über das Thema "Quo vadis Vertikal-GVO – Zeit für eine Anpassung an die Digitalökonomie?". Prof. Dr. Konrad Ost, Vizepräsident des Bundeskartellamtes: "Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft stellt die kartellrechtliche Beurteilung vertikaler Vereinbarungen vor neue Herausforderungen. So spiegeln sich die Entstehung neuer digitaler Vertriebsformen und das Erstarken von Plattformen in neuartigen Wettbewerbsbeschränkungen wider. Vermehrt machen direktvertreibende Hersteller und Hybrid-Plattformen, die auch selber an Endkunden verkaufen, den Händlern auf Einzelhandelsebene Konkurrenz. Sowohl der gesetzliche Rahmen als auch die Kartellrechtspraxis müssen mit den Entwicklungen der Digitalisierung Schritt halten. Die geltende Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung, die den Rechtsrahmen für vertikale Vereinbarungen bildet, läuft Ende Mai 2022 aus. Das Bundeskartellamt wird seine praktischen Erfahrungen in den laufenden Diskussionsprozess auf europäischer Ebene einbringen. Wir erhoffen uns Änderungen, die die Regeln klarer und handhabbarer machen."
Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus zahlreichen Professoren rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten, hochrangigen Vertretern nationaler und europäischer Wettbewerbsbehörden und Ministerien sowie Richtern der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof. Seit über 50 Jahren finden in diesem Rahmen jährlich Konferenzen zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen statt.
Die Tagung wurde von Prof. Dr. Ost geleitet. Den einleitenden Bericht über das Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission zur vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) hielt Marieke Scholz, Generaldirektion Wettbewerb, Europäische Kommission. Die Podiumsdiskussion bestritten Prof. Dr. Christian Wey, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Prof. Dr. Stefan Thomas, Eberhard Karls Universität Tübingen, Prof. Dr. Petra Pohlmann, Westfälische Wilhelms-Universität Münster und Arno Rasek, Chefökonom des Bundeskartellamtes.
Gegenstand der Diskussion waren mögliche Schadenstheorien und Effizienzen bei Wettbewerbsbeschränkungen, die von Herstellern oder Plattformen ausgehen. Besonders intensiv diskutiert wurden vertikale Preisbindungen und ihre Beurteilung sowie der Umgang mit Paritätsklauseln. Ferner bot das weitgehende Verbot der Doppelpreissysteme Anlass für angeregte Diskussionen.
Erwogen wurden auch verschiedene Ansätze für den Umgang mit Plattformen bzw. Intermediären im Gefüge der Vertikal-GVO. Einigkeit bestand dahingehend, dass der derzeitige Regelungsrahmen diese neueren Akteure noch nicht angemessen berücksichtigt.
Schließlich wurde diskutiert, inwieweit der Rechtsrahmen der Vertikal-GVO mit seinen starren Marktanteilsschwellen und Kernbeschränkungen in Zeiten immer dynamischeren Marktentwicklungen noch zeitgemäß ist. Einige Teilnehmer sprachen sich dafür aus, die Instrumente der Vertikal-GVO zu flexibilisieren, um einen besseren Ausgleich zwischen Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit zu erreichen. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 13.11.19
Newsletterlauf: 04.12.19
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