Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Zuwachs durch Lekkerland gering


Rewe kann Lekkerland erwerben – Bundeskartellamt gibt Fusion frei
Die Lekkerland-Gruppe ist ein auf die Belieferung von Tankstellen und Kiosken spezialisierter Großhändler für Tabakwaren, Lebensmittel und ein auf diese Kundengruppen zugeschnittenes Non-Food-Sortiment




Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Lekkerland AG & Co. KG durch die Rewe-Gruppe freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Im Bereich Großhandel mit Lebensmitteln kommen Rewe und Lekkerland auch gemeinsam nur auf unbedenkliche Marktanteile von unter 10 Prozent. Betrachtet man verschiedene Kundengruppen, sind die Beteiligten in dem Segment der Belieferung von Tankstellen und sonstigen Convenience-Geschäften, insbesondere Kiosken, gemeinsam der mit Abstand stärkste Anbieter. Allerdings beschränkt die starke Nachfragemacht der großen Mineralölgesellschaften die Handlungs- und Preissetzungsspielräume. Auch für kleine und mittlere Tankstellenbetreiber gibt es hinreichende Ausweichmöglichkeiten, zum Beispiel durch Spartenlieferanten für einzelne Produktgruppen. Die Beschaffungsseite haben wir gerade im Hinblick auf die starke Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel sehr genau abgeklopft. Gegenüber den Herstellern und Lieferanten ist Rewe nach Edeka und neben der Schwarz-Gruppe einer der drei größten Abnehmer für den Lebensmitteleinzel- und -großhandel in Deutschland. Allerdings bleibt der Zuwachs durch Lekkerland mit insgesamt unter 0,5 Prozent gering."

Die Lekkerland-Gruppe ist ein auf die Belieferung von Tankstellen und Kiosken spezialisierter Großhändler für Tabakwaren, Lebensmittel und ein auf diese Kundengruppen zugeschnittenes Non-Food-Sortiment. Ihr Umsatz betrug 2018 ca. drei Mrd. Euro in Deutschland und fünf Mrd. Euro in Europa. Die Rewe-Gruppe ist eine in den Bereichen Lebensmittelhandel und Touristik tätige Genossenschaft und erzielte 2018 Umsätze von 37 Mrd. Euro in Deutschland und 52 Mrd. Euro in Europa. Nach einer Pilotphase beliefert Rewe seit 2016 Aral-Tankstellen, teilweise im Rahmen des Konzeptes Rewe To Go.

Das in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission fallende Zusammenschlussvorhaben wurde hinsichtlich der betroffenen deutschen Märkte am 8. Juli 2019 auf Antrag der Beteiligten an das Bundeskartellamt verwiesen. Eine entsprechende Teilverweisung erfolgte hinsichtlich der österreichischen Märkte an die Bundeswettbewerbsbehörde. Für andere Länder (insbes. Spanien, Portugal, Benelux) hat die Kommission den Erwerb von Lekkerland durch Rewe bereits am 7. August 2019 frei gegeben.

Das Bundeskartellamt hat bereits mit der Verweisung des Falles an das Amt am 8. Juli Ermittlungen aufgenommen. Über 120 Wettbewerber, Lieferanten und Kunden sind mittels Auskunftsbeschlüssen befragt worden, mit Marktteilnehmern und Verbänden wurden zahlreiche Gespräche geführt, so dass für alle interessierten Kreise viel Raum für Stellungnahmen bestand. Der Zusammenschluss wurde schließlich am 9. September 2019 beim Bundeskartellamt angemeldet.

Bei der Frage der Marktmacht auf der Beschaffungsseite hat das Bundeskartellamt auch berücksichtigt, dass Lekkerland als Großhändler darauf angewiesen ist, ein breites Sortiment anzubieten, aus dem die Kunden eine Auswahl treffen können. Diese Auswahl behalten sich die Tankstellenketten vor. Die Steuerungsmacht darüber, welche Produkte in den Regalen der Tankstellen platziert werden, liegt daher überwiegend bei den Mineralölgesellschaften. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 12.11.19
Newsletterlauf: 29.11.19



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen