Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Zuwachs durch Lekkerland gering


Rewe kann Lekkerland erwerben – Bundeskartellamt gibt Fusion frei
Die Lekkerland-Gruppe ist ein auf die Belieferung von Tankstellen und Kiosken spezialisierter Großhändler für Tabakwaren, Lebensmittel und ein auf diese Kundengruppen zugeschnittenes Non-Food-Sortiment




Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Lekkerland AG & Co. KG durch die Rewe-Gruppe freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Im Bereich Großhandel mit Lebensmitteln kommen Rewe und Lekkerland auch gemeinsam nur auf unbedenkliche Marktanteile von unter 10 Prozent. Betrachtet man verschiedene Kundengruppen, sind die Beteiligten in dem Segment der Belieferung von Tankstellen und sonstigen Convenience-Geschäften, insbesondere Kiosken, gemeinsam der mit Abstand stärkste Anbieter. Allerdings beschränkt die starke Nachfragemacht der großen Mineralölgesellschaften die Handlungs- und Preissetzungsspielräume. Auch für kleine und mittlere Tankstellenbetreiber gibt es hinreichende Ausweichmöglichkeiten, zum Beispiel durch Spartenlieferanten für einzelne Produktgruppen. Die Beschaffungsseite haben wir gerade im Hinblick auf die starke Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel sehr genau abgeklopft. Gegenüber den Herstellern und Lieferanten ist Rewe nach Edeka und neben der Schwarz-Gruppe einer der drei größten Abnehmer für den Lebensmitteleinzel- und -großhandel in Deutschland. Allerdings bleibt der Zuwachs durch Lekkerland mit insgesamt unter 0,5 Prozent gering."

Die Lekkerland-Gruppe ist ein auf die Belieferung von Tankstellen und Kiosken spezialisierter Großhändler für Tabakwaren, Lebensmittel und ein auf diese Kundengruppen zugeschnittenes Non-Food-Sortiment. Ihr Umsatz betrug 2018 ca. drei Mrd. Euro in Deutschland und fünf Mrd. Euro in Europa. Die Rewe-Gruppe ist eine in den Bereichen Lebensmittelhandel und Touristik tätige Genossenschaft und erzielte 2018 Umsätze von 37 Mrd. Euro in Deutschland und 52 Mrd. Euro in Europa. Nach einer Pilotphase beliefert Rewe seit 2016 Aral-Tankstellen, teilweise im Rahmen des Konzeptes Rewe To Go.

Das in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission fallende Zusammenschlussvorhaben wurde hinsichtlich der betroffenen deutschen Märkte am 8. Juli 2019 auf Antrag der Beteiligten an das Bundeskartellamt verwiesen. Eine entsprechende Teilverweisung erfolgte hinsichtlich der österreichischen Märkte an die Bundeswettbewerbsbehörde. Für andere Länder (insbes. Spanien, Portugal, Benelux) hat die Kommission den Erwerb von Lekkerland durch Rewe bereits am 7. August 2019 frei gegeben.

Das Bundeskartellamt hat bereits mit der Verweisung des Falles an das Amt am 8. Juli Ermittlungen aufgenommen. Über 120 Wettbewerber, Lieferanten und Kunden sind mittels Auskunftsbeschlüssen befragt worden, mit Marktteilnehmern und Verbänden wurden zahlreiche Gespräche geführt, so dass für alle interessierten Kreise viel Raum für Stellungnahmen bestand. Der Zusammenschluss wurde schließlich am 9. September 2019 beim Bundeskartellamt angemeldet.

Bei der Frage der Marktmacht auf der Beschaffungsseite hat das Bundeskartellamt auch berücksichtigt, dass Lekkerland als Großhändler darauf angewiesen ist, ein breites Sortiment anzubieten, aus dem die Kunden eine Auswahl treffen können. Diese Auswahl behalten sich die Tankstellenketten vor. Die Steuerungsmacht darüber, welche Produkte in den Regalen der Tankstellen platziert werden, liegt daher überwiegend bei den Mineralölgesellschaften. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 12.11.19
Newsletterlauf: 29.11.19



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen