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Kooperationen zwischen Unternehmen


Unterschiedliche Umsatzsteuersätze: Bundesregierung verteidigt den Umsatzsteuerdschungel
Auf Fragen der Abgeordneten, warum für Maultiere und Maulesel der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt, aber nicht für Esel, antwortet die Regierung, die Abgrenzung der begünstigten Gegenstände richte sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben



Das Bundeskartellamt hat den Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e.V. dabei unterstützt, einen Leitfaden zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Bieter- und Liefergemeinschaften in der Transportbetonindustrie zu entwickeln. Den Leitfaden hat der Verband veröffentlicht.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Kartellrecht erlaubt selbstverständlich notwendige und sinnvolle Kooperationen zwischen Unternehmen. Auch für unmittelbare Wettbewerber gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Arbeitsgemeinschaften zu bilden. Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn Verbände ihre Mitglieder in dieser Hinsicht kartellrechtlich beraten. In Zweifelsfällen können sich die Unternehmen natürlich auch an das Bundeskartellamt wenden."

Bieter- und Liefergemeinschaften spielen bei Ausschreibungen größerer Bauaufträge eine nicht unwesentliche Rolle. Der Leitfaden des Verbandes der Transportbetonindustrie wurde in enger Abstimmung mit dem Bundeskartellamt erarbeitet. Er erläutert die kartellrechtlichen Maßstäbe für solche Arbeitsgemeinschaften. Ganz zentral ist die Bewertung, ob durch die Arbeitsgemeinschaft die Abgabe eines Angebots überhaupt erst möglich wurde und ob die konkrete Zusammenarbeit wirtschaftlich zweckmäßig und kaufmännisch vernünftig ist; letzteres muss objektiv nachvollziehbar sein. Der Leitfaden enthält auch Ausführungen zum Umfang eines zulässigen Informationsaustausches mit dem potenziellen Partner und eine Sammlung praxisrelevanter Beispielsfälle.

Mit den Grenzen zulässiger Liefergemeinschaften hat sich das Bundeskartellamt bereits in den Sektoruntersuchungen "Walzasphalt" (2012) sowie "Zement und Transportbeton" (2017) intensiv auseinandergesetzt. Auch der Deutsche Asphaltverband hat im vergangenen Jahr einen Leitfaden zu Bieter- und Liefergemeinschaften in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt erarbeitet (zum DAV-Leitfaden siehe PM des Bundeskartellamtes vom 10. Dezember 2018). (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 16.07.19
Newsletterlauf: 09.09.19



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

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