Bericht des Bundeskartellamtes
Kartellamt nach Aufdeckung zahlreicher Kartellabsprachen Bußgelder gegen die beteiligten Personen und Unternehmen
Der Bericht des Bundeskartellamtes enthält die Stellungnahme der Bundesregierung dazu
Beim Bundeskartellamt sind in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 2.686 Unternehmenszusammenschlüsse angemeldet worden. Das waren etwa zehn Prozent mehr als in den beiden Jahren zuvor, wie aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/10900) vorgelegten Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2017/2018 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet hervorgeht. Der Bericht enthält außerdem die Stellungnahme der Bundesregierung dazu.
16 Anmeldungen wurden in einem sogenannten Hauptprüfverfahren näher untersucht, davon wurde eine Fusion untersagt. Es handelte sich dabei um den Zusammenschluss des Ticketverkäufers CTS EVENTIM mit Four Artists. Nach Ansicht des Kartellamts würde die Integration eines bedeutenden Veranstalters die bereits bestehende marktbeherrschende Stellung auf dem zweiseitigen Markt für Ticketsystemdienstleistungen verstärken.
Außerdem verhängte das Kartellamt nach Aufdeckung zahlreicher Kartellabsprachen Bußgelder gegen die beteiligten Personen und Unternehmen. So wurden 2017 etwa 127,3 Millionen Euro an Bußgeldern vereinnahmt und 2018 etwa 459,2 Millionen Euro.
In dem Bericht weist das Kartellamt besonders auf die Herausforderungen hin, die die Digitalisierung für das Kartellrecht birgt. Es werde diskutiert, wie Wettbewerbsbehörden ihren Aufgaben des Offenhaltens von Märkten und dem Schutz der Verbraucher vor Missbrauchsstrategien gegenüber den großen Technologieunternehmen und Plattformen effizient nachkommen können. Auch die Übertragung traditioneller Geschäftsmodelle in die Digitalisierung, Innovationen und damit einhergehend neuartige Formen der Kooperation führten auch in traditionellen Branchen zu neuen wettbewerblichen Fragen, die sich bislang nicht gestellt hätten, heißt es weiter. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 16.07.19
Newsletterlauf: 09.09.19
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.