Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Geldbußen gegen Verbände und Pharmahersteller


Bundeskartellamt straft die Pharmabranche ab wegen Kartellrechtsvergehen im Bereich OTC-Arzneimittel ab
Geldbußen gegen Verbände und Pharmahersteller wegen Aufforderungen an die Apotheker, die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller zu befolgen


Preiswettbewerb zum Wohle der Verbraucher
Preiswettbewerb zum Wohle der Verbraucher Dr. Bernhard Heitzer kontra Pharmabranche

(09.01.08) - Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen neun Landesapothekerverbände (LAVe), den Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) und fünf Pharma-Hersteller in Höhe von insgesamt 465.000 Euro verhängt.

Seit Anfang 2004 unterliegen nicht rezeptpflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel (sog. OTC-Arzneimittel) nicht mehr der Preisbindung, sodass jeder Apotheker seine Preise frei bestimmen kann. Der Gesetzgeber beabsichtigte so, Preiswettbewerb für diese Arzneimittel in Gang zu setzen. Um den befürchteten Preiswettbewerb zu dämpfen, haben verschiedene Marktteilnehmer zu Mitteln gegriffen, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen (siehe hierzu auch Meldung in Sachen Hildesheimer Apotheken).

Kartellamtspräsident Dr. Bernhard Heitzer sagte: "Der Fall zeigt, dass der Gedanke des Wettbewerbs bei den Apothekern und Arzneimittelherstellern sich noch nicht ausreichend durchgesetzt hat. Das Bundeskartellamt wird mit dieser Entscheidung dem Preiswettbewerb hier zum Wohle der Verbraucher auf die Sprünge helfen."

Ende 2003 organisierten neun LAVe und der BAH, in dem viele Hersteller nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel organisiert sind, Vortragsveranstaltungen in 24 deutschen Städten. Auf diesen Vortragsveranstaltungen, an denen mehrere tausend Apotheker teilnahmen, traten Redner der Apothekerverbände, von Beratungsunternehmen und von pharmazeutischen Herstellern auf, um den Apothekern nahe zu legen, vom Preiswettbewerb Abstand zu nehmen, und sich statt dessen an die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller zu halten.

Die Beschlüsse der LAVe, entsprechende Vortragsveranstaltungen in ihren Bundesländern durchzuführen, verstoßen nach Ansicht des Bundeskartellamtes gegen das Kartellverbot. Der BAH und die beteiligten Industrieunternehmen haben sich an der Umsetzung der Beschlüsse der LAVe beteiligt. Da die Veranstaltungsreihe bereits einige Jahre zurückliegt und in eine Zeit fällt, in der Preiswettbewerb im Apothekenbereich erst ermöglicht wurde, hielt das Bundeskartellamt geringe Bußgelder als Pflichtenmahnung für ausreichend. Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass sich ähnliche Verstöße in Zukunft nicht wiederholen werden.

Gegen folgende Verbände und Unternehmen wurden Bußgelder verhängt:

  • Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V.
  • Bayerischer Apothekerverband e.V.
  • Apothekerverband Brandenburg e.V.
  • Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
  • Niedersächsischer Landesapothekerverband e.V.
  • Apothekerverband Rheinland-Pfalz e.V.
  • Sächsischer Apothekerverband e.V.
  • Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt e.V.
  • Apothekerverband Schleswig-Holstein e.V.
  • Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.
  • Bayer Vital GmbHBoehringer Ingelheim GmbH & Co. KG
  • McNeil Pharma GmbH & Co. OHG
  • Novartis Consumer Health GmbH
  • Procter & Gamble GmbH.


Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig.
(Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen