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Aus für das Hildesheimer Apotheker-Kartell


Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen Apotheker wegen Preisabsprachen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Ende 2006/Anfang 2007 hatten rd. 50 Apotheken aus dem Raum Hildesheim gegen das Kartellverbot verstoßen


(09.01.08) - Das Bundeskartellamt hat Ende Dezember Geldbußen in Höhe von insgesamt 150.000 Euro gegen acht Hildesheimer Apotheker verhängt.

Seit Anfang 2004 unterliegen nicht rezeptpflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel (sog. OTC-Arzneimittel) nicht mehr der Preisbindung, sodass jeder Apotheker seine Preise frei bestimmen kann. Der Gesetzgeber beabsichtigte so, Preiswettbewerb für diese Arzneimittel in Gang zu setzen. Um den befürchteten Preiswettbewerb zu dämpfen, haben verschiedene Marktteilnehmer zu Mitteln gegriffen, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen (siehe auch Meldung in Sachen Landesapothekerverbände).

Ende 2006/Anfang 2007 hatten rd. 50 Apotheken aus dem Raum Hildesheim mit gemeinsamen Preisen für ausgewählte, nicht rezeptpflichtige Arzneimittel geworben und damit gegen das Kartellverbot verstoßen. Hintergrund war, dass eine sog. Discount-Apotheke beabsichtigte, in Hildesheim eine Filiale zu errichten. Einige Hildesheimer Apotheker befürchteten, in Zukunft ebenfalls Preiswettbewerb ausgesetzt zu sein.

Um dieser Gefahr vorzubeugen, schlossen sie sich zu einer Werbegemeinschaft zusammen, die mit reduzierten, abgesprochenen Preisen für einzelne Arzneimittel warb. Auf diese Weise sollte der Markteintritt der Discount-Apotheke erschwert oder unmöglich gemacht und eine Ausweitung des Preiswettbewerbs zwischen den Hildesheimer Apotheken verhindert werden. Den drei Apothekern, die die gemeinsame Werbeaktion initiiert hatten, wurden Bußgelder in Höhe von 25.000 Euro auferlegt.

Fünf weitere Apotheker, die ebenfalls aktiv beteiligt waren, erhielten Bußgelder in Höhe von je 15.000 Euro. Verfahren gegen die weiteren beteiligten Apotheker wurden wegen deren geringen Tatbeitrags eingestellt.

Die Wettbewerbsbeschränkung hatte Auswirkungen lediglich in Niedersachsen; die Niedersächsische Landeskartellbehörde hatte das Verfahren an das Bundeskartellamt verwiesen.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig.
(Bundeskartellamt: ra)


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