Aus für Ehe von Netto und Plus
Bundeskartellamt mahnt Zusammenschlussvorhaben Edeka/Tengelmann ab - Edeka würde ihr erhebliches unternehmerisches Potential durch den Zusammenschluss noch weiter ausbauen
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den deutschen Markt für den Lebensmitteleinzelhandel - Dieser Markt war in den vergangenen Jahren einem radikalen Konsolidierungsprozess unterworfen
(09.04.08) – Edeka und Tengelmann beabsichtigen, ihre deutschen Lebensmittel-Discount-Aktivitäten ("Netto" bzw. "Plus") in einem Gemeinschaftsunternehmen zusammenzuführen. Nach derzeitiger Auffassung des Bundeskartellamtes wird Edeka nach dem Zusammenschluss über eine überragende Marktstellung verfügen. Das Bundeskartellamt beabsichtigt deshalb, das Vorhaben zu untersagen.
Edeka würde nicht nur einen nach ihrem Vertriebskonzept engen Wettbewerber übernehmen, sondern auch ihre regionale und bundesweite Marktabdeckung deutlich ausbauen. Darüber hinaus haben Edeka und Tengelmann eine Kooperation beim Einkauf für ihr jeweiliges Supermarktgeschäft vereinbart. Die Untersagungsfrist endet am 28. April 2008.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den deutschen Markt für den Lebensmitteleinzelhandel. Dieser Markt war in den vergangenen Jahren einem radikalen Konsolidierungsprozess unterworfen. Heute entfallen ca. 90 Prozent des inländischen Marktvolumens auf Edeka, die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland), Aldi, Rewe, Metro und Tengelmann. Marktführer ist Edeka mit einem Marktanteil von 25 Prozent.
Im Lebensmitteleinzelhandel unterteilt das Bundeskartellamt das Bundesgebiet in einzelne regionale Märkte. In einem weit überwiegenden Anteil der rund 100 Regionalmärkte, die das Bundeskartellamt näher untersucht hat, ergaben die Ermittlungen des Bundeskartellamts eine marktbeherrschende Stellung nach dem Zusammenschluss. Die Marktanteilsabstände zu den nachfolgenden Wettbewerbern sind erheblich. Die Marktführerschaft von Edeka ist somit auch bei regionaler Marktbetrachtung heute schon ein Flächenproblem, das sich durch den Zusammenschluss nach derzeitiger Auffassung des Bundeskartellamtes weiter verschärft.
Edeka würde ihr erhebliches unternehmerisches Potential durch den Zusammenschluss noch weiter ausbauen. Mit Netto Marken-Discount und den Edeka Supermärkten hat Edeka sich sowohl im Vollsortiment als auch im ebenfalls markenorientierten sog. "Soft-Discount" positioniert. Schon heute ist Edeka wie kaum ein anderes Handelsunternehmen in der Lage, verschiedene Kundengruppen über das eigene Unternehmen anzusprechen und seine Marktstärke insbesondere im Bereich der Markenprodukte auszuspielen. Mit dem Wegfall von Tengelmann verbleiben als wesentliche Anbieter im Soft-Discount und im Vollsortiment lediglich Rewe und - mit Einschränkungen - die Schwarz-Gruppe.
Rewe ist aufgrund ihrer deutlich niedrigeren Marktanteile und ihrer geringeren unternehmerischen Ressourcen - auch nach der vom Bundeskartellamt kürzlich freigegebenen Übernahme der Extra-Standorte von der Metro AG - zu schwach, um den strukturellen Vorsprung der Edeka nach dem Zusammenschluss wirkungsvoll angreifen zu können. Der am Markt zu beobachtende Preiswettbewerb würde nicht ausreichen, um den wettbewerblichen Verhaltensspielraum der Edeka wirkungsvoll zu begrenzen.
Nicht zuletzt würde der Zusammenschluss die heute ohnehin schon bestehende hohe Marktkonzentration bei der Warenbeschaffung verschärfen und zu noch größeren Abhängigkeiten der Lieferanten führen. Der Ausbau der Machtposition der Edeka auf den Beschaffungsmärkten würde auch ihre Marktstellung auf den Absatzmärkten weiter stärken, zumal Edeka die Standorte von der zu übernehmenden Plus weitestgehend auf das - wirtschaftlich erfolgreichere - Netto-Markendiscount-Konzept umstellen will.
Die Verfahrensbeteiligten haben zunächst bis zum 17. April 2008 die Gelegenheit, zu der Abmahnung Stellung zu nehmen. Eine Abmahnung stellt das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen des Bundeskartellamts dar und gibt den Unternehmen Gelegenheit sich dazu zu äußern. Erst danach erfolgt die endgültige Entscheidung des Bundeskartellamts. (Bundeskartellamt: ra)
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