Bayer Vital hat Wiederverkaufspreise beeinflusst
Bundeskartellamt verhängt Geldbuße gegen Bayer Vital - Apotheker sollten sich im Wesentlichen an die unverbindliche Preisempfehlung von Bayer Vital halten, um "Partnerschaftsbonus" zu erhalten
Seit 2004 sind Apotheken bei der Festsetzung der Preise für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel frei
(29.05.08) - Das Bundeskartellamt hat gegen die Bayer Vital GmbH, das deutsche Arzneimittel-Vertriebsunternehmen des Bayer-Konzerns, ein Bußgeld in der Höhe von 10,34 Mio. Euro verhängt. Bayer Vital hat in wettbewerbswidriger Weise auf die Wiederverkaufspreise von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Apotheken Einfluss genommen.
Seit 2004 sind Apotheken bei der Festsetzung der Preise für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel frei (soweit nicht ausnahmsweise die Krankenkasse die Kosten erstattet). Vor diesem Hintergrund sind Vereinbarungen zwischen dem Hersteller und dem Händler, also der Apotheke, mit denen auf den Verkaufspreis Einfluss genommen werden soll, unzulässig.
Bayer Vital hat jedoch mit zahlreichen Apotheken sog. Zielvereinbarungen abgeschlossen, in denen den Apotheken unter anderem ein zusätzlicher Rabatt für die "Positionierung der Bayer-Produkte als Premiumprodukte" versprochen wurde.
Um diesen "Partnerschaftsbonus" zu erhalten, mussten sich die Apotheker im Wesentlichen an die unverbindliche Preisempfehlung von Bayer Vital halten; zeitlich begrenzte Preisaktionen wurden geduldet, nicht jedoch Dauerniedrigpreise. Bei der Festsetzung des Bußgeldes wurde zugunsten des Unternehmens berücksichtigt, dass es sich nach der Durchsuchung durch das Bundeskartellamt kooperativ verhalten und einen erheblichen Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung geleistet hat.
Bußgeldmildernd wurde ferner berücksichtigt, dass das Unternehmen das unzulässige Verhalten freiwillig aufgegeben hatte. Bayer Vital hat angekündigt, die Geldbuße zu akzeptieren. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes haben sich auch die Apotheker, die eine solche Zielvereinbarung mit Bayer Vital abgeschlossen haben, ordnungswidrig verhalten; dies betrifft etwa 11.000 der rund 21.000 Apotheker in Deutschland. Wegen des geringen Vorwurfs, der jeden einzelnen Apotheker trifft, wurde insoweit allerdings von einer Verfolgung abgesehen. (Bundeskartellamt: ra)
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