Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Bayer Vital hat Wiederverkaufspreise beeinflusst


Bundeskartellamt verhängt Geldbuße gegen Bayer Vital - Apotheker sollten sich im Wesentlichen an die unverbindliche Preisempfehlung von Bayer Vital halten, um "Partnerschaftsbonus" zu erhalten
Seit 2004 sind Apotheken bei der Festsetzung der Preise für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel frei


(29.05.08) - Das Bundeskartellamt hat gegen die Bayer Vital GmbH, das deutsche Arzneimittel-Vertriebsunternehmen des Bayer-Konzerns, ein Bußgeld in der Höhe von 10,34 Mio. Euro verhängt. Bayer Vital hat in wettbewerbswidriger Weise auf die Wiederverkaufspreise von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Apotheken Einfluss genommen.

Seit 2004 sind Apotheken bei der Festsetzung der Preise für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel frei (soweit nicht ausnahmsweise die Krankenkasse die Kosten erstattet). Vor diesem Hintergrund sind Vereinbarungen zwischen dem Hersteller und dem Händler, also der Apotheke, mit denen auf den Verkaufspreis Einfluss genommen werden soll, unzulässig.

Bayer Vital hat jedoch mit zahlreichen Apotheken sog. Zielvereinbarungen abgeschlossen, in denen den Apotheken unter anderem ein zusätzlicher Rabatt für die "Positionierung der Bayer-Produkte als Premiumprodukte" versprochen wurde.

Um diesen "Partnerschaftsbonus" zu erhalten, mussten sich die Apotheker im Wesentlichen an die unverbindliche Preisempfehlung von Bayer Vital halten; zeitlich begrenzte Preisaktionen wurden geduldet, nicht jedoch Dauerniedrigpreise. Bei der Festsetzung des Bußgeldes wurde zugunsten des Unternehmens berücksichtigt, dass es sich nach der Durchsuchung durch das Bundeskartellamt kooperativ verhalten und einen erheblichen Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung geleistet hat.

Bußgeldmildernd wurde ferner berücksichtigt, dass das Unternehmen das unzulässige Verhalten freiwillig aufgegeben hatte. Bayer Vital hat angekündigt, die Geldbuße zu akzeptieren. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes haben sich auch die Apotheker, die eine solche Zielvereinbarung mit Bayer Vital abgeschlossen haben, ordnungswidrig verhalten; dies betrifft etwa 11.000 der rund 21.000 Apotheker in Deutschland. Wegen des geringen Vorwurfs, der jeden einzelnen Apotheker trifft, wurde insoweit allerdings von einer Verfolgung abgesehen. (Bundeskartellamt: ra)


Lesen Sie auch:
Die Einfallstore des Kartellrechts

Besuchen Sie auch:
Corporate Compliance Zeitschrift, Zeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen

Hier geht's zum Schnupper-Abo
Hier geht's zum regulären Abo

Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [20 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Schnupper-Abo) [20 KB]

Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [42 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Schnupper-Abo) [41 KB]


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen