Keine wettbewerblich nachteiligen Auswirkungen
Bundeskartellamt gibt Übernahme des Berliner Verlags durch M. DuMont Schauberg frei
Zusammenschluss führt nicht zu der Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der beteiligten Unternehmen
(17.02.09) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der alleinigen Kontrolle über den Berliner Verlag durch M. DuMont Schauberg freigegeben. Der geplante Zusammenschluss führt nicht zu der Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der beteiligten Unternehmen auf den relevanten Leser- und Anzeigenmärkten und konnte deshalb freigegeben werden. Aufgrund der unterschiedlichen geographischen Schwerpunkte kommt es in den betroffenen Verbreitungsgebieten zu keinen Überschneidungen der Tätigkeiten der beiden Verlagshäuser.
Der Berliner Verlag ist Herausgeber der Berliner Zeitung, des Berliner Kuriers, der Stadtillustrierten Tip sowie einiger regionaler Anzeigenblätter. Darüber hinaus kontrolliert das Unternehmen den Hamburger Morgenpost Verlag.
Das Kölner Verlagshaus M. DuMont Schauberg ist mit den regionalen Abonnement-Tageszeitungen Kölner Stadtanzeiger und Kölnische Rundschau sowie der Straßenverkaufszeitung Express und einer Beteiligung an der Bonner Zeitungsdruckerei und Verlagsanstalt H. Neusser GmbH insbesondere im Raum Köln/Bonn tätig. Weitere Abonnement-Tageszeitungen erscheinen im südlichen Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus besteht eine Beteiligung an der Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH, die die Frankfurter Rundschau verlegt.
Nach Auffassung des Bundeskartellamtes kommt eine marktbeherrschende Stellung der beteiligten Unternehmen auf den Berliner und Hamburger Lesermärkten für Abonnement- bzw. Straßenverkaufszeitungen bereits aufgrund der vorhandenen Marktstrukturen nicht in Betracht.
Mit den Zeitungen der Verlagshäuser Holtzbrinck und Axel Springer sind auf den betroffenen Märkten Wettbewerber mit vergleichbaren bzw. stärkeren Marktanteilen vorhanden. Darüber hinaus geht das Bundeskartellamt davon aus, dass der Zusammenschluss auch nicht zu einer Verstärkung der vorhandenen Marktpositionen auf den betroffenen regionalen Märkten führen wird. Die Verbreitungsgebiete der betroffenen Zeitungen liegen in geographisch weit voneinander entfernten Regionen.
Es bestehen auch keine sonstigen Verbindungen, die für eine etwaige Verstärkungswirkung sprechen könnten. Insbesondere gibt es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die beiden Verlagshäuser bislang als potentieller Wettbewerber des jeweils anderen Unternehmens angesehen werden konnten.
Aus diesen Gründen sind auch auf den betroffenen Anzeigenmärkten, dem Lesermarkt für Stadtillustrierte in Berlin sowie den Lesermärkten im Kölner Raum und im südlichen Sachsen-Anhalt keine wettbewerblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.
Das Bundeskartellamt hatte den Erwerb des Berliner Verlages durch die Verlagsgruppe Holtzbrinck im Jahre 2002 und erneut im Jahre 2004 untersagt, da dieser Zusammenschluss zu einer marktbeherrschenden Stellung auf den Berliner Lesermärkten für Abonnement-Tageszeitungen und Stadtillustrierte geführt hätte (siehe Pressemitteilungen des Bundeskartellamtes vom 12.12.2002 bzw. 04.02.2004). Im Jahre 2005 erwarb die von dem Investor David Montgomery geleitete Mecom Group den Berliner Verlag (Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 25.11.2005). (Bundeskartellamt: ra)
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