Erwerb der Danisco Sugar A/S durch Nordzucker
Bundeskartellamt: Nordzucker darf Danisco Sugar nur ohne Standort Anklam erwerben - Der uneingeschränkte Erwerb hätte die gemeinsame marktbeherrschende Stellung von Nordzucker und Südzucker weiter ausgebaut
Das inländische Wettbewerbspotential der Zuckerfabrik in Anklam kann nur dann erhalten werden, wenn dieser Erwerber nicht dem Oligopol angehört
(19.02.09) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Zuckeraktivitäten des dänischen Unternehmens Danisco A/S, Danisco Sugar A/S, durch die Nordzucker AG unter der aufschiebenden Bedingung freigegeben, dass die deutsche Zuckerproduktion von Danisco am Standort Anklam, Mecklenburg-Vorpommern, vor Vollzug an einen geeigneten Erwerber veräußert wird.
Das Vorhaben betrifft den bundesdeutschen Markt für Verarbeitungszucker (Zucker für die Lebensmittelindustrie). Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes besteht auf diesem Markt ein wettbewerbsloses Oligopol zwischen Nordzucker und dem größten deutschen Zuckerproduzenten, der Südzucker AG.
Die Strukturbedingungen auf diesem Markt werden wesentlich durch die europäische Zuckermarktordnung (ZMO) und deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten mitbestimmt. Diese Strukturbedingungen reichen von einer erheblichen Transparenz über Produktionskosten und Endkundenpreise bis hin zu einer Mengenregulierung über die Vergabe von Zuckerproduktionsquoten und einer weitreichenden Importsteuerung.
Die ZMO begünstigt für sich genommen schon eine Marktstruktur, die durch nationale Monopole oder Oligopole gekennzeichnet ist. Zu diesen Rahmenbedingungen treten die weitgehende Homogenität der Massenware Verarbeitungszucker und die grundsätzliche Unverzichtbarkeit des Einsatzes von Zucker in der Lebensmittelindustrie hinzu. Das Bundeskartellamt hat für weite Teile Deutschlands eine gegenseitige Abgrenzung der Vertriebsgebiete der Zuckerproduzenten festgestellt.
Dabei sind es nicht in erster Linie die Transportkosten und die fehlenden Produktionskapazitäten, die einen vorstoßenden Wettbewerb in die Kernabsatzgebiete der Wettbewerber verhindern. Vielmehr unterlassen insbesondere die Oligopolisten Wettbewerbsvorstöße, um das Preisniveau in Deutschland hoch zu halten.
Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes trägt auch Pfeifer & Langen, der dritte große deutsche Zuckerproduzent, derzeit keinen wesentlichen Wettbewerb in das Oligopol hinein. Gleiches gilt für die europäischen Wettbewerber. Hier kommt hinzu, dass die von der Kommission propagierte Öffnung der europäischen Märkte für Zucker aus Drittstaaten jedenfalls in Deutschland bislang nicht greift.
Der uneingeschränkte Erwerb der Danisco Sugar A/S durch Nordzucker hätte die gemeinsame marktbeherrschende Stellung von Nordzucker und Südzucker weiter ausgebaut. Nicht nur der Zuwachs der Produktionskapazitäten des Standortes in Anklam, sondern auch der Wegfall eines potenten Wettbewerbers hätte zu einer Stärkung des bestehenden Oligopols in Deutschland geführt. Durch die Verpflichtung, den Standort Anklam vor Vollzug des Zusammenschlussvorhabens an einen geeigneten Dritten zu veräußern, werden diese Auswirkungen verhindert.
Das inländische Wettbewerbspotential der Zuckerfabrik in Anklam kann nur dann erhalten werden, wenn dieser Erwerber nicht dem Oligopol angehört und aufgrund seiner unternehmerischen Ressourcen und seines Tätigkeitsspektrums geeignet erscheint, in Zukunft als Wettbewerber in Deutschland aufzutreten. Zudem muss sichergestellt sein, dass die für die Markttätigkeit unerlässliche Zuckerproduktionsquote dem Standort Anklam - auch nach Veräußerung an einen Dritten - nicht entzogen wird.
Insbesondere könnte der Einstieg eines bedeutenden europäischen Zuckerproduzenten in den deutschen Zuckermarkt die Wettbewerbsbedenken beseitigen. Hier zeichnet sich mit dem niederländischen Unternehmen Koninklijke Coöperatie Cosun U.A., Breda möglicherweise kurzfristig eine Lösung ab. (Bundeskartellamt: ra)
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