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Verbraucherrechtsverstöße im Visier


Bundeskartellamt leitet Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen ein
Untersuchungen und Medienberichte weisen immer wieder darauf hin, dass Nutzerbewertungen im Internet in vielen Fällen nicht authentisch sind, weil sie z.B. von einem Computer generiert wurden



Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet eingeleitet. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Nutzerbewertungen sind neben dem Preis das wichtigste Entscheidungskriterium für Verbraucher beim Online-Kauf. Auch bei der Wahl eines Arztes, Handwerkers oder Restaurants vertrauen viele Verbraucher auf Bewertungen anderer Nutzer im Internet. Es gibt Hinweise, dass Nutzerbewertungen nicht selten gefälscht oder manipuliert sind. Vorrangiges Ziel unserer Sektoruntersuchung ist es deshalb herauszufinden, welche Bewertungssysteme dafür besonders anfällig sind und inwieweit hier ggfs. Verbraucherrechtsverstöße vorliegen."

Untersuchungen und Medienberichte weisen immer wieder darauf hin, dass Nutzerbewertungen im Internet in vielen Fällen nicht authentisch sind, weil sie z.B. von einem Computer generiert wurden oder weil der Bewertende eine Gegenleistung erhalten hat, ohne dass dies transparent gemacht wird. Wenn Verbraucher aufgrund nicht-authentischer Bewertungen zu falschen geschäftlichen Entscheidungen verleitet werden, kann dies einen Verbraucherrechtsverstoß darstellen.

In den kommenden Monaten wird das Bundeskartellamt zahlreiche Betreiber von Internet-Portalen, die Nutzerbewertungen darstellen und/oder Dienstleistungen zu Nutzerbewertungen anbieten, mündlich und schriftlich befragen. Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Ergebnisse in einem Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt.

Das Bundeskartellamt kann im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen und so etwaige Verstöße sowie mögliche Defizite in der Rechtsdurchsetzung identifizieren. Die Befugnis, aufgedeckte Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit bislang hingegen nicht verbunden.

Bei der Sektoruntersuchung Nutzerbewertungen handelt sich bereits um die dritte Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts im Bereich Verbraucherschutz nach der bereits abgeschlossenen Untersuchung zu Vergleichsportalen und der laufenden Untersuchung zu Smart-TVs. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 10.06.19
Newsletterlauf: 17.07.19



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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