Verbraucherrechtsverstöße im Visier
Bundeskartellamt leitet Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen ein
Untersuchungen und Medienberichte weisen immer wieder darauf hin, dass Nutzerbewertungen im Internet in vielen Fällen nicht authentisch sind, weil sie z.B. von einem Computer generiert wurden
Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet eingeleitet. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Nutzerbewertungen sind neben dem Preis das wichtigste Entscheidungskriterium für Verbraucher beim Online-Kauf. Auch bei der Wahl eines Arztes, Handwerkers oder Restaurants vertrauen viele Verbraucher auf Bewertungen anderer Nutzer im Internet. Es gibt Hinweise, dass Nutzerbewertungen nicht selten gefälscht oder manipuliert sind. Vorrangiges Ziel unserer Sektoruntersuchung ist es deshalb herauszufinden, welche Bewertungssysteme dafür besonders anfällig sind und inwieweit hier ggfs. Verbraucherrechtsverstöße vorliegen."
Untersuchungen und Medienberichte weisen immer wieder darauf hin, dass Nutzerbewertungen im Internet in vielen Fällen nicht authentisch sind, weil sie z.B. von einem Computer generiert wurden oder weil der Bewertende eine Gegenleistung erhalten hat, ohne dass dies transparent gemacht wird. Wenn Verbraucher aufgrund nicht-authentischer Bewertungen zu falschen geschäftlichen Entscheidungen verleitet werden, kann dies einen Verbraucherrechtsverstoß darstellen.
In den kommenden Monaten wird das Bundeskartellamt zahlreiche Betreiber von Internet-Portalen, die Nutzerbewertungen darstellen und/oder Dienstleistungen zu Nutzerbewertungen anbieten, mündlich und schriftlich befragen. Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Ergebnisse in einem Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt.
Das Bundeskartellamt kann im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen und so etwaige Verstöße sowie mögliche Defizite in der Rechtsdurchsetzung identifizieren. Die Befugnis, aufgedeckte Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit bislang hingegen nicht verbunden.
Bei der Sektoruntersuchung Nutzerbewertungen handelt sich bereits um die dritte Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts im Bereich Verbraucherschutz nach der bereits abgeschlossenen Untersuchung zu Vergleichsportalen und der laufenden Untersuchung zu Smart-TVs. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 10.06.19
Newsletterlauf: 17.07.19
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.