Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wettbewerbsabsprachen im Drogeriemarkt


Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Drogerieartikelhersteller
Die betroffenen Unternehmen hatten zum Jahreswechsel 2005/2006 eine Anhebung der Listenpreise um etwa 5 Prozent für bestimmte Drogerieartikel abgestimmt


(22.02.08) - Das Bundeskartellamt hat gegen vier Markenhersteller von Drogerieartikeln sowie deren Vertriebsleiter Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 37 Mio. Euro wegen abgestimmter Preiserhöhungen (19 Mio. Euro) und gegenseitigen Informationsaustauschs über den Stand der Jahresgespräche mit Einzelhändlern (18 Mio. Euro) verhängt. Es handelt sich bei den Unternehmen um Henkel Wasch- und Reinigungsmittel GmbH, Schwarzkopf & Henkel GmbH, Sara Lee Deutschland GmbH und Unilever Deutschland GmbH. Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Bonusantrag der Colgate-Palmolive GmbH.

Die Unternehmen hatten zum Jahreswechsel 2005/2006 eine Anhebung der Listenpreise um etwa 5 Prozent für folgende Drogerieartikel abgestimmt:
a) Handgeschirrspülmittel der Marken "Pril" und "Palmolive"
b) Duschgel der Marken "Fa", "Duschdas" und "Palmolive" sowie
c) Zahncreme der Marken "Signal" sowie "Dentagard" und "Colgate" (Basis).

Die aufgeführten Marken sind in ihren Produktbereichen preislich fast identisch positioniert und stehen deshalb besonders im Wettbewerb zueinander.

Darüber hinaus waren die genannten Markenartikelhersteller - gemeinsam mit weiteren Unternehmen der Branche - seit Jahren an einem regelmäßigen Austausch von Informationen über die Verhandlungen mit Einzelhändlern beteiligt. Auf Sitzungen des Arbeitskreises "Körperpflege-, Wasch- und Reinigungsmittel" (KWR) des Markenverbandes e.V., wurden Informationen über neue Rabattforderungen des Einzelhandels sowie Abschlüsse der Vertragspartner im Rahmen der Jahresgespräche ausgetauscht. Ziel war es, das Marktverhalten des Wettbewerbers zu beeinflussen bzw. von vornherein die Ungewissheit über das zukünftige Marktverhalten der Wettbewerber auszuräumen.

Kartellamtspräsident Dr. Bernhard Heitzer sagte: "Im Interesse des Endverbrauchers darf die hohe Wettbewerbsintensität im Einzelhandel nicht durch Absprachen der Markenhersteller konterkariert werden. Im Wettbewerb setzen die Unternehmen ihre Preise unabhängig voneinander. Der Austausch von sensiblen Informationen über Rabattverhandlungen schränkt bereits den Wettbewerb ein und verstößt gegen deutsches und europäisches Kartellrecht." Das Bundeskartellamt wird in Kürze auch Verfahren gegen die übrigen Teilnehmer an dem Informationsaustausch eröffnen.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Die betroffenen Personen und Unternehmen können gegen die Beschlüsse Einspruch beim OLG Düsseldorf einlegen. (Bundeskartellamt: ra)
(Bundeskartellamt: ra)

Lesen Sie auch:
Die Einfallstore des Kartellrechts

Besuchen Sie auch:
Corporate Compliance Zeitschrift, Zeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen

Hier geht's zum Schnupper-Abo
Hier geht's zum regulären Abo

Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [20 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Schnupper-Abo) [20 KB]

Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [41 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Schnupper-Abo) [41 KB]


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen