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Nicht von Pappe: 1 Mio Euro Kartellbuße


Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen Papptellerhersteller
Nach den Ermittlungen der Behörde haben Verantwortliche der Unternehmen zumindest im Zeitraum von 1999 bis zur Durchsuchung des Bundeskartellamtes im Oktober 2002 an zahlreichen Sitzungen eines bundesweiten Kartells für Pappteller, Pappschalen, Imbissschalen und Tortenunterlagen teilgenommen


(31.01.11) - Das Bundeskartellamt hat gegen fünf Hersteller sowie einen Großhändler von Papptellern Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 1 Mio. Euro wegen Preis- und Kundenschutzabsprachen verhängt.

Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um die Feinpappenwerk Gebr. Schuster GmbH & Co. KG, Hebertshausen, die Hosti International GmbH, Pfedelbach, die CL Rick Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG, Schleiden, die PAPSTAR Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Kall, die Dr. Rösler & Weiss KG, Wuppertal sowie die Zechel Pappteller GmbH, Altlußheim.

Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte: "Die Ermittlungen des Amtes wurden in diesem Fall durch Beschwerden von Abnehmern der kartellierten Produkte ausgelöst. Die Unternehmen haben über mehrere Jahre hinweg Preis- und Kundenschutzabsprachen getroffen und damit faire Marktverhältnisse ausgeschlossen."

Nach den Ermittlungen der Behörde haben Verantwortliche der Unternehmen zumindest im Zeitraum von 1999 bis zur Durchsuchung des Bundeskartellamtes im Oktober 2002 an zahlreichen Sitzungen eines bundesweiten Kartells für Pappteller, Pappschalen, Imbissschalen und Tortenunterlagen teilgenommen.

Im Laufe des Verfahrens hatten die Unternehmen Schuster, Hosti, Zechel und Rösler sogenannte Bonusanträge eingereicht und in der Folge bei der Aufklärung des Kartells umfassend mit der Behörde kooperiert, was bei der Bemessung der Bußgelder begünstigend berücksichtigt wurde.
Die Geldbußen gegen die vier kooperierenden Unternehmen sind rechtskräftig. Auch mit den übrigen beiden Unternehmen wurde aber eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) erzielt. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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