Nicht von Pappe: 1 Mio Euro Kartellbuße
Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen Papptellerhersteller
Nach den Ermittlungen der Behörde haben Verantwortliche der Unternehmen zumindest im Zeitraum von 1999 bis zur Durchsuchung des Bundeskartellamtes im Oktober 2002 an zahlreichen Sitzungen eines bundesweiten Kartells für Pappteller, Pappschalen, Imbissschalen und Tortenunterlagen teilgenommen
(31.01.11) - Das Bundeskartellamt hat gegen fünf Hersteller sowie einen Großhändler von Papptellern Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 1 Mio. Euro wegen Preis- und Kundenschutzabsprachen verhängt.
Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um die Feinpappenwerk Gebr. Schuster GmbH & Co. KG, Hebertshausen, die Hosti International GmbH, Pfedelbach, die CL Rick Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG, Schleiden, die PAPSTAR Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Kall, die Dr. Rösler & Weiss KG, Wuppertal sowie die Zechel Pappteller GmbH, Altlußheim.
Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte: "Die Ermittlungen des Amtes wurden in diesem Fall durch Beschwerden von Abnehmern der kartellierten Produkte ausgelöst. Die Unternehmen haben über mehrere Jahre hinweg Preis- und Kundenschutzabsprachen getroffen und damit faire Marktverhältnisse ausgeschlossen."
Nach den Ermittlungen der Behörde haben Verantwortliche der Unternehmen zumindest im Zeitraum von 1999 bis zur Durchsuchung des Bundeskartellamtes im Oktober 2002 an zahlreichen Sitzungen eines bundesweiten Kartells für Pappteller, Pappschalen, Imbissschalen und Tortenunterlagen teilgenommen.
Im Laufe des Verfahrens hatten die Unternehmen Schuster, Hosti, Zechel und Rösler sogenannte Bonusanträge eingereicht und in der Folge bei der Aufklärung des Kartells umfassend mit der Behörde kooperiert, was bei der Bemessung der Bußgelder begünstigend berücksichtigt wurde.
Die Geldbußen gegen die vier kooperierenden Unternehmen sind rechtskräftig. Auch mit den übrigen beiden Unternehmen wurde aber eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) erzielt. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.