Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Gefahren durch Spielmanipulation im Sport


Bayern setzt sich bei Justizministerkonferenz für effektive Strafgesetze gegen Spielmanipulationen ein
Justizminister Bausback: "Sauberkeit des Sports umfassend schützen - Kampf gegen Spielmanipulationen aus Schattendasein herausführen"

(14.07.15) - Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback fordert bei der Frühjahrstagung der Justizministerkonferenz am 17. und 18. Juni in Stuttgart zeitnah effektive Strafgesetze gegen Spielmanipulationen im Sport: "Es ist mir völlig unverständlich, warum die strafrechtliche Bekämpfung von Spielmanipulationen nach wie vor ein Schattendasein fristet. Spätestens seit den Wettskandalen der Jahre 2005 und 2009 ist klar: Das geltende Strafrecht ist ein viel zu stumpfes Schwert gegenüber denjenigen, die den Sport aushöhlen und den Wettbewerbsgedanken ad absurdum führen."

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes sei - insgesamt betrachtet - zu begrüßen, betreffe jedoch nur einen Teilbereich. "Wir müssen die Sauberkeit des Sports aber umfassend schützen. Maßgeblich auf meine Initiative hin enthält der Berliner Koalitionsvertrag daher auch die strafrechtliche Bekämpfung der Spielmanipulation. Er bringt damit den gesellschaftlichen Konsens zum Ausdruck: Wir sagen NEIN zu Tricksereien und gekauften Spielen. Und: Wir wollen diesem Treiben nicht mehr länger tatenlos zusehen", so Bausback.

Bayerns Justizminister weiter: "Es ist jetzt Zeit zum Handeln. Der Sport hat zwischenzeitlich erkannt, welche Gefahren ihm durch Spielmanipulation drohen. Die großen Verbände fordern schon seit längerem einen eigenen Straftatbestand." Zudem verlange die im vergangenen Herbst von Deutschland gezeichnete Konvention des Europarates zur Manipulation von Sportwettbewerben nationale strafrechtliche Sanktionen. "Ich fordere daher meine Kolleginnen und Kollegen in den Ländern auf: Lassen Sie uns diesen Rückenwind nutzen. Drängen wir gegenüber dem Bund gemeinsam darauf, dass alsbald weitergehende Strafvorschriften gegen Spielmanipulationen geschaffen werden. Die bayerischen Vorschläge zu eigenständigen Straftatbeständen der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport weisen hierfür den richtigen Weg", so Bausback abschließend. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Änderung des Beurkundungsrechts

    Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."

  • Justiz zukunftsfest machen

    Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen