Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Optische Speicher: Sicherheit für bis zu 50 Jahre


DISC moniert eine angeblich unsachgemäße Berichterstattung im ZDF über optische Datenspeicherung - Jede Speichererneuerung bedeutet Migration der Daten mit entsprechendem Aufwand
Die CD iein Beispiel für beste Archiv-Kompatibilität - Selbst neueste Blu-ray- oder HD-DVD-Laufwerke sind ohne weiteres in der Lage CDs zu lesen


(20.03.07) - DISC verweist auf einen bericht, der am 12.03.07 im ZDF heute journal ausgestrahlt wurde und nach Angaben des Unternehmens unsachgemäße Informationen enthielt. Laut DISC handelte es sich hierbei um einen Beitrag zum Thema "Zukunft der Datenspeicherung". Die Interviewausschnitte im besagten Beitrag wurden bewusst so gewählt, dass sie die Aussagen der Interviewten, wie zum Beispiel von Ingo Kolasa (Deutschen Musikarchiv), in einem falschen Licht erscheinen lassen. Zudem bekamen die Zuschauer – so DISC – "gefährliche und inkorrekte Alternativvorschläge für ihre Datensicherung via Internet".

Wir zitieren DISC:
"Die Lebenserwartung der im Beitrag dargebotenen CDs lag immerhin bei 20 Jahren statt bei den vom Hersteller prognostizierten 10 Jahren. Heutige optische Medien wie die BD-Medien haben bereits eine Garantie von 50 Jahren und werden voraussichtlich mindestens doppelt so lange halten. Das praktische Risiko bei CDs und DVDs ist die Qualität der Medien: Bei hochwertigen CD- und DV-Medien liegt die Lebenserwartung bei 70 Jahren. Selbstverständlich haben alle Medienhersteller aus den Problemen mit den ersten CDs gelernt und setzen heute weitaus zuverlässigere Materialien ein. Professionelle DVD- und Blu-ray Disc-Medien verfügen heutzutage über eine spezielle Beschichtung mit der Bezeichnung "Super Hardcoat", um sie zuverlässig gegen äußere Einflüsse wie Staub, Kratzer u. ä. zu schützen und sie pflegeleicht zu erhalten.

Gerade die CD ist ein Beispiel für beste Archiv-Kompatibilität. Selbst neueste Blu-ray- oder HD-DVD-Laufwerke sind ohne weiteres in der Lage CDs zu lesen. Für den Nutzer bedeutet die weite Verbreitung gleichzeitig eine Garantie auch mit den nächsten Generationen von Laufwerken noch eine Abwärtskompatibilität zu den Uralt-Medien zu erhalten. Keine Festplatten- oder gar Magnetband-Technologie hat es jemals auf eine vergleichbare Langzeit-Kompatibilität gebracht! In Bezug auf Zuverlässigkeit und Langzeithaltbarkeit gab und gibt es ohnehin keine Alternative zu optischen Medien. Festplatten haben selbst unter besten Bedingungen eine maximale Lebenserwartung von 5 Jahren, Magnetbänder neuester Technologie erreichen möglicherweise 10 Jahre – vorausgesetzt sie werden mit großem Aufwand gut gepflegt. Spätestens wenn man sich die Kostenseite anschaut, wird die Unsinnigkeit der Empfehlung, Festplatten als Langzeitspeicher zu nutzen, ersichtlich.

Heutige Standard-SATA-Festplatten haben eine durchschnittliche Garantiezeit von 3 Jahren. Die entsprechenden Ausfallstatistiken zeigen, dass diese HDD-Platten ihre Garantiezeit ausharren, aber regelmäßig spätestens nach 4 Jahren getauscht werden müssen. Mit anderen Worten: Im Gegensatz zur Datenablage auf 50 Jahre überdauernden BD-Medien müsste der Speicherplatz auf einer Festplatte mindestens 12mal erneuert werden – im gleichen Zeitraum. Jede Speichererneuerung bedeutet eine Migration der Daten mit entsprechendem Aufwand. Hinzu kommt, dass Festplatten ständig drehen, Strom verbrauchen und Wärme produzieren.

Um auch nur die annähernde Sicherheit eines einzigen optischen Datenträgers á la BD zu erreichen, müssen mindestens 4 Festplatten die Daten redundant vorhalten, was die Gesamtkosten obendrein vervierfacht. Schon diese wenigen Argumente gegen Magnetspeicherbasierte Archive machen die Einseitigkeit und damit auch die Unverantwortlichkeit des ZDF-Berichtes deutlich. Zum heutigen Zeitpunkt gibt es kein digitales Speichermedium, welches wie ein Buch Jahrhunderte überdauern könnte – zu schnelllebig ist die heutige Technik. Festzuhalten bleibt aber: Die einzige Technologie, welche zumindest eine Sicherheit für bis zu 50 Jahre bietet, ist und bleibt die optische. Neben der Mediensicherheit und der Medienkompatibilität führt die Art wie die Daten aufbewahrt werden, zu der benötigten Zuverlässigkeit, Daten auch in 50 Jahren noch lesen zu können.

Es bleibt daher zu hoffen, dass die Consumer und besonders die professionellen Archivare wie das Deutsche Musikarchiv nicht von Fehlinformationen leiten lassen. Wer der Empfehlung des ZDF folgt, wird wohl bereits nach wenigen Jahren den Unterschied zwischen Kurzzeit- und Langzeitspeicher sehr schmerzlich erfahren. Optische Speichermedien überzeugen durch ihre hohe Speicherdichte und Speicherkapazität, sind langlebig und haben eine geringe Fehler- und Störanfälligkeit. Das wesentliche Kriterium für optische Speicher ist die Speicherdichte." DISC: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen