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Identity Management und Kosten


Mit Identity und Access Management (IAM) Compliance-Anforderungen erfüllen
Vorsicht ist angebracht, damit IAM-Projekte nicht zu einem Kostengrab ohne Nutzen werden


(13.02.07) - Identity Management-Projekte sind en vogue. Sie sollen die Compliance-Anforderungen von Unternehmen beantworten helfen und das sichere Arbeiten in großen offenen Unternehmensstrukturen erleichtern. Doch Identity Management-Projekte sind Infrastrukturprojekte und diese bedürfen üblicherweise besonders sorgfältiger und aufwändiger Analyse, Konzeption und Implementierung. Überdies benötigen Infrastrukturprojekte oft relativ lange bis die angestrebten Vorteile die Bugwelle der Kosten überragen. Kein Wunder also, dass sich Entscheider mit solchen Investitionen schwer tun.

Ist ein Infrastrukturprojekt einmal erfolgreich umgesetzt, profitieren auch die folgenden Projekte vom Kielwasser der neuen Infrastruktur. Beim Identity Management beispielsweise von einem bereits vorhandenen User-Management und der automatischen Erfüllung der Compliance-Anforderungen.

Doch seit langem warnen Analysten vor zu kurz greifender Schönrechnerei der Kostenvorteile solcher Megaprojekte, z. B. angebliche Entlastungen des Helpdesks durch Single Sign-on (SSO) oder User Self Services: Meist verlagern sich die Kosten lediglich, weil speziell die Herausforderung der Durchgängigkeit, die Berücksichtigung der wechselseitigen Abhängigkeiten einer Unzahl von Geschäfts- und IT-Prozessen und ein übergreifender Migrationsplan an schierer Aufgabenkomplexität leiden.

Um sicherzustellen dass Identity Management-Projekte erfolgreich sind, tragen Analysten, Berater, Systemanbieter und Nutzer ihre Erkenntnisse in der "GenericIAM"-Initiative (genericiam.org) zusammen und machen diese in "Best Practice"-Definitionen systemunabhängig nutzbar. Eine erste Erkenntnis teilen die Teilnehmer dieses internationalen Arbeitskreises bereits: IAM-Projekte können sehr schnell zu einem Kostengrab ohne Nutzen werden. Dies speziell, wenn die an sich konzeptionelle Aufgabenstellung durch die bloße Einführung von Systemen zu beantworten versucht wird.

Die GenericIAM-Initiative kann dazu beitragen Projekterfahrungen viel stärker zu nutzen, als dies ein Anbieter alleine könnte und dadurch IAM-Projekte kostengünstiger und sicherer umzusetzen – und plötzlich stimmen vielleicht dann auch die Rechenexempel wieder. (DoubleSlash: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Änderung des Beurkundungsrechts

    Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."

  • Justiz zukunftsfest machen

    Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

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