Signaturkarten für elektronische Datenübermittlung
Elektronische Signatur für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater: Neue gesetzliche Vorgaben machen Signaturkarte notwendig Die DSV-Gruppe empfiehlt Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern daher, eine digitale Signatur zu erwerben
(07.07.09) - Vollständigkeitserklärungen für Verkaufsverpackungen können seit April 2009 nur noch in elektronischer Form bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) hinterlegt werden. Ab 2011 sind Steuerberater in den meisten Fällen rechtlich dazu verpflichtet, ihre Daten nur noch digital und elektronisch signiert an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Vor diesem Hintergrund unterstützt die DSV-Gruppe (Deutscher Sparkassenverlag) unterschiedliche Berufsgruppen mit Signaturkarten, die für die elektronische Datenübermittlung zwingend erforderlich sind.
Im Zuge der neuen Verpackungsverordnung wurde ein flächendeckendes Rücknahmesystem etabliert. Hersteller und Händler, die Verpackungen in den Verkehr bringen, sind demnach verpflichtet, Vollständigkeitserklärungen bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zu hinterlegen. Die Daten werden ausschließlich elektronisch in einer Internet-basierten Datenbank (https://www.ihk-ve-register.de) hinterlegt.
Zuvor sind die Vollständigkeitserklärungen durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, öffentlich bestellte Sachverständige oder Umweltgutachter zu prüfen. Deren Prüfbescheinigung soll mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Auch im Besteuerungsverfahren sieht das Steuerbürokratieabbaugesetz ("Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens") schon jetzt den Einsatz der elektronischen Signatur für die elektronische Datenübermittlung vor. Ab 2011 sollen Steuer-, Handels-, Er-öffnungs- und Überleitungsbilanzen sowie größtenteils auch Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtend in elektronischer Form beim Finanzamt eingereicht werden.
Ebenso gehen ab diesem Zeitpunkt die dazugehörigen Steuererklärungen wie Einkommen-, Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie Erklärungen zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nur noch in digitaler Form an die Finanzverwaltung. Bis auf seltene Ausnahmegenehmigungen sind diese Steuerdaten zwingend mithilfe der elektronischen Signatur den jeweiligen Finanzämtern zu übermitteln.
Die DSV-Gruppe empfiehlt Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern daher, eine elektronische Signatur zu erwerben. "Die elektronische Signatur ist für diese Berufsgruppen mehr als nur ein wichtiges Werkzeug, um den aktuellen Gesetzesnovellierungen Rechnung zu tragen. Gibt sie ihnen doch zugleich die Chance, Händlern und Herstellern von Gütern mit Verpackungsmaterial sowie Steuerklienten quasi einen elektronischen Botendienst in Richtung Ämter und Behörden anzubieten, der sich kostengünstig und einfach realisieren lässt", so Dr. Rüdiger Mock-Hecker, Leiter Geschäftssparte Kartensysteme des Deutschen Sparkassenverlags (DSV). (DSV-Gruppe: ra)
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