Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Signaturkarten für elektronische Datenübermittlung


Elektronische Signatur für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater: Neue gesetzliche Vorgaben machen Signaturkarte notwendig
Die DSV-Gruppe empfiehlt Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern daher, eine digitale Signatur zu erwerben


(07.07.09) - Vollständigkeitserklärungen für Verkaufsverpackungen können seit April 2009 nur noch in elektronischer Form bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) hinterlegt werden. Ab 2011 sind Steuerberater in den meisten Fällen rechtlich dazu verpflichtet, ihre Daten nur noch digital und elektronisch signiert an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Vor diesem Hintergrund unterstützt die DSV-Gruppe (Deutscher Sparkassenverlag) unterschiedliche Berufsgruppen mit Signaturkarten, die für die elektronische Datenübermittlung zwingend erforderlich sind.

Im Zuge der neuen Verpackungsverordnung wurde ein flächendeckendes Rücknahmesystem etabliert. Hersteller und Händler, die Verpackungen in den Verkehr bringen, sind demnach verpflichtet, Vollständigkeitserklärungen bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zu hinterlegen. Die Daten werden ausschließlich elektronisch in einer Internet-basierten Datenbank (https://www.ihk-ve-register.de) hinterlegt.

Zuvor sind die Vollständigkeitserklärungen durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, öffentlich bestellte Sachverständige oder Umweltgutachter zu prüfen. Deren Prüfbescheinigung soll mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Auch im Besteuerungsverfahren sieht das Steuerbürokratieabbaugesetz ("Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens") schon jetzt den Einsatz der elektronischen Signatur für die elektronische Datenübermittlung vor. Ab 2011 sollen Steuer-, Handels-, Er-öffnungs- und Überleitungsbilanzen sowie größtenteils auch Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtend in elektronischer Form beim Finanzamt eingereicht werden.

Ebenso gehen ab diesem Zeitpunkt die dazugehörigen Steuererklärungen wie Einkommen-, Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie Erklärungen zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nur noch in digitaler Form an die Finanzverwaltung. Bis auf seltene Ausnahmegenehmigungen sind diese Steuerdaten zwingend mithilfe der elektronischen Signatur den jeweiligen Finanzämtern zu übermitteln.

Die DSV-Gruppe empfiehlt Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern daher, eine elektronische Signatur zu erwerben. "Die elektronische Signatur ist für diese Berufsgruppen mehr als nur ein wichtiges Werkzeug, um den aktuellen Gesetzesnovellierungen Rechnung zu tragen. Gibt sie ihnen doch zugleich die Chance, Händlern und Herstellern von Gütern mit Verpackungsmaterial sowie Steuerklienten quasi einen elektronischen Botendienst in Richtung Ämter und Behörden anzubieten, der sich kostengünstig und einfach realisieren lässt", so Dr. Rüdiger Mock-Hecker, Leiter Geschäftssparte Kartensysteme des Deutschen Sparkassenverlags (DSV). (DSV-Gruppe: ra)

DSV-Gruppe: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen