Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein


Omnibus-Initiative der EU: ESG-Regulierung muss einfacher und besser werden
Effiziente Regulierung klappt nur, wenn Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreit werden



Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

"Das Ziel des Klimaschutzes sollte dabei nicht aus den Augen verloren werden. Über den Weg dorthin müssen wir diskutieren: Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes als diesjähriger Federführer der DK.

Die aktuelle EU-Nachhaltigkeitsregulierung ist teilweise zu umfangreich und führt zu bürokratischen Belastungen bei Unternehmen. Die gewünschte Wirkung bleibt dadurch aus. Deswegen ist es nach Ansicht der DK richtig, dass die EU-Kommission das ESG-Rahmenwerk vereinfacht und Rechtssicherheit schafft.

Für die DK ist es wichtig, dass der Umfang der zu berichtenden Informationen geringer und präziser wird. Neben Effektivität und Aussagekraft müssen Konsistenz, Vergleichbarkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Praktikabilität im Vordergrund stehen. Auch das Proportionalitätsprinzip muss stärker berücksichtigt werden.

"Die Vorschläge der Kommission sind ein Schritt, um Unternehmen spürbar zu entlasten", so Herkenhoff. Gleichzeitig zeigen die extremen Wetterereignisse der letzten Jahre, wie essenziell Klimaneutralität und Nachhaltigkeit auch für die Wirtschaft sind.

Dazu kommt: Eine effiziente Regulierung klappt nur, wenn Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreit werden. "Dabei darf der Finanzsektor nicht benachteiligt werden. Damit Entlastungen wirklich greifen können, müssen auch bankspezifische Berichtspflichten sowie Datenanforderungen im Rahmen des Risikomanagements vereinfacht werden", so Herkenhoff. Andernfalls kann es bei den selbst nicht berichtspflichtigen Unternehmen weiterhin zu einem unbeabsichtigten Trickle-Down-Effekt kommen. (Die Deutsche Kreditwirtschaft: ra)

eingetragen: 27.02.25

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