EuGH stärkt Datenschutz im Internet


EU-Gericht legt dem US-amerikanischen Unternehmen Google Inc. weit reichende Pflichten für das Betreiben seines Suchmaschinendienstes "Google Search" auf
Hintergrund des Urteils ist das Begehren eines spanischen Bürgers auf Löschung eines Internetlinks, der bei Eingabe seines Namens in der Google-Suchmaschine erschien

(03.06.14) - In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof die Geltung des Grundrechtes auf Datenschutz im Internet bekräftigt. Das höchste EU-Gericht legt darin dem US-amerikanischen Unternehmen Google Inc. weit reichende Pflichten für das Betreiben seines Suchmaschinendienstes "Google Search" auf.

Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), sagte: "Ich begrüße das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Das Gericht stellt unmissverständlich klar, dass das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten uneingeschränkt auch für das Internet gilt und durch die großen Internetkonzerne auch dann zu beachten ist, wenn diese zwar außerhalb der EU ihren Sitz haben, aber im Rahmen ihres Geschäftsmodells die personenbezogenen Daten europäischer Bürger verarbeiten. Ich halte das Urteil vor dem Hintergrund der aktuellen Reform des europäischen Datenschutzrechts auch deshalb für wichtig, weil das Gericht - wie bereits in seinem vorangegangenen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung - auf die Tragweite und Gefährlichkeit der Profilbildung im Internet hinweist, die nicht alleine mit dem wirtschaftlichen Interesse des Suchmaschinenbetreibers gerechtfertigt werden könne."

Hintergrund des Urteils ist das Begehren eines spanischen Bürgers auf Löschung eines Internetlinks, der bei Eingabe seines Namens in der Google-Suchmaschine erschien. Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass in einem solchen Fall ein Löschungsanspruch auch unmittelbar gegen den Suchmaschinenbetreiber bestehen kann. Im Regelfall, so der Europäische Gerichtshof, würden die Interessen des Betroffenen am Schutz sensibler Informationen gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu diesen Informationen überwiegen. Je nach Rolle der betreffenden Person im öffentlichen Leben könne diese Abwägung aber auch zu einem anderen Ergebnis kommen. (BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen