Bitkom zur EU-Richtlinie zur Plattformarbeit


Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen
Die Richtlinie zur Plattformarbeit muss sicherstellen, dass für echte Selbstständige die geplante Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses nicht gilt



Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein.

Bitkom begrüßt grundsätzlich, dass die Plattformarbeit in der EU einheitlich geregelt werden soll. Der Anpassungsbedarf am Richtlinienentwurf ist jedoch noch groß: Insbesondere die Frage, wann ein Arbeitsverhältnis zwischen einer Plattform und den Plattformtätigen besteht, muss klarer herausgearbeitet werden und viel mehr auf Marktrealitäten eingehen. Menschen, die über Plattformen arbeiten, tun dies oftmals mit großer Flexibilität, für unterschiedliche Zeiträume und Lebensphasen, neben einem Hauptberuf, während des Studiums oder im Ruhestand. Viele sind gleichzeitig über mehrere Plattformen aktiv.

Für die überwiegende Mehrheit stellen die so erzielten Verdienste eine zusätzliche Einkommensquelle dar. Einigen dient die Tätigkeit auf Plattformen als Sprungbrett in die Selbstständigkeit, für viele Selbstständige und Freiberufler ist sie ein zusätzlicher Vertriebskanal. Die Richtlinie zur Plattformarbeit muss daher sicherstellen, dass für echte Selbstständige die geplante Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses nicht gilt. Hierfür ist es wichtig, dass eine widerlegbare Vermutung des Beschäftigungsverhältnisses an die Erfüllung klarer Kriterien geknüpft und nicht quasi-automatisch ausgelöst wird. Diese Kriterien müssen sich auf die eindeutigen Fälle der Scheinselbstständigkeit konzentrieren.

Über Online-Plattformen vermittelte Jobs sind niedrigschwellig zugänglich, flexibel in der Ausführung und bringen Angebot und Nachfrage sehr viel effizienter zusammen, als es bei klassischen Formen möglich wäre – und das grenzüberschreitend. Genau diese Vorteile werden von vielen, die Plattform-Jobs suchen, geschätzt. Sie wollen flexibel, abwechslungsreich und selbstbestimmt arbeiten. Es ist nun an EU-Parlament, Kommission und Rat, diesen Anspruch regulatorisch abzubilden." (Bitkom: ra)

eingetragen: 06.02.23
Newsletterlauf: 18.04.23

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Karenzzeit von bis zu drei Jahren gefordert

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland begrüßt den GRECO-Bericht zur fünften Evaluierungsrunde und fordert die umgehende Umsetzung der Empfehlungen. Die Forderungen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) bestätigen die Kritikpunkte von Transparency Deutschland.

  • Bitkom zum Data Act

    Mit dem Data Act soll unter anderem der Datenaustausch zwischen Unternehmen und von Unternehmen an die öffentliche Hand vorangebracht werden. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: "Der Data Act ist aktuell eines der wichtigsten Regulierungsprojekte auf EU-Ebene und entscheidet maßgeblich darüber, ob Europa auf dem Weg in die digitale Welt vorankommt."

  • Trilog zum Data Act

    Der Europäische Rat und das Europäische Parlament wollen mit ihrem Trilog zum Data Act starten. Der Data Act soll die Zugänglichkeit von Daten erleichtern, um Innovation und Fairness im digitalen Umfeld zu fördern und das Potential der stetig geschaffenen Datensätze besser ausschöpfen zu können.

  • Film- und Fernsehmarkt umfassend fördern

    Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien hat Vorschläge für eine Reform der Filmförderung vorgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Bitkom begrüßt, dass die Bundesregierung ihre Filmförderinstrumente und die Rahmenbedingungen des Filmmarktes neu ordnen und vereinfachen will - und ausdrücklich eine Anreizförderung in den Mittelpunkt stellt. Ein neues Modell der Film- und Serienförderung muss einfach, wirksam und planbar sein, um zusätzliche Produktionen nach Deutschland bringen."

  • Weiterhin große rechtliche Unsicherheit

    Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum besseren Schutz hinweisgebender Personen vom 16. Dezember 2022 erhielt vom Bundesrat am 10. Februar 2023 keine Zustimmung. Unterschiedlich fielen die Stellungnahmen dazu aus. Dazu sagt Dr. Sebastian Oelrich, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland, Folgendes.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen