Änderung des Telekommunikations-Gesetzes


Bitkom: Telekommunikations-Anbieter sind in den allermeisten Fällen nicht für die Warteschleifen verantwortlich, sondern stellen lediglich die Netzverbindung her
Die regulatorischen Rahmenbedingen für den Netzausbau werden verbessert

(07.03.11) - Bitkom hat die geplante Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Grundsatz begrüßt. "Die Novelle kann und muss den Breitbandausbau weiter voran bringen", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer auf der CeBIT in Hannover. Der Bitkom fordert, die rechtlichen Voraussetzungen für Investitionen in Superbreitband-Netze in dem Gesetzestext noch weiter zu verbessern. Mit der Novelle sollen vor allem die regulatorischen Rahmenbedingen für den Netzausbau verbessert werden. Darüber hinaus werden kostenlose Warteschleifen für Telefon-Hotlines vorgeschrieben und Vorgaben für den Wechsel von Telefonanbietern gemacht.

"Der europäische Rechtsrahmen lässt Möglichkeiten für eine investitionsfreundliche Regulierung, doch diese Chancen werden im aktuellen Entwurf nicht voll genutzt", sagte Scheer. So sollten aus Bitkom-Sicht etwa Gas- und Stromversorger verpflichtet werden, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel zur Verfügung zu stellen. Dadurch würden doppelte Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden. Gleiches gelte für die sehr kostenträchtige Verkabelung innerhalb von Gebäuden.

Zudem seien Planungs- und Rechtssicherheit für investierende Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Auch in diesem Punkt bleibe die Novelle hinter ihren Möglichkeiten. Scheer: "Wir brauchen Sicherheit für Investitionen, um schnellstmöglich Bandbreiten von 50 bis 100 Megabit pro Sekunde überall in Deutschland verfügbar zu haben."

Problematisch sei am derzeitigen Entwurf der TKG-Novelle die geplante Verpflichtung, kostenlose Warteschleifen nicht nur bei (0)180- und (0)900-Diensten sicherzustellen, sondern bei allen Arten von Sonderrufnummern. Das bedeute eine erhebliche technische und finanzielle Zusatzbelastung für die Telekommunikationsfirmen. Scheer sagte: "Wir treten für einen starken Verbraucherschutz ein. Dabei muss darauf geachtet werden, dass man nicht über das Ziel hinausschießt und die Falschen trifft." Die Telekommunikations-Anbieter sind in den allermeisten Fällen nicht für die Warteschleifen verantwortlich, sondern stellen lediglich die Netzverbindung her.

Für den Wechsel des Telefon- oder Internetanbieters oder bei Umzügen von Kundenanschlüssen warnt der Bitkom vor zu engen zeitlichen Vorgaben. "Bei einer Frist von nur einem Arbeitstag ist zwangsläufig mit erhöhten Fehlerquoten bei der Umstellung des Anschlusses auf einen anderen Anbieter zu rechnen", sagte Scheer. Für Telefonkunden, die den Anbieter wechseln, sei vor allem von Bedeutung, dass die Umschaltung problemlos funktioniert. (Bitkom: ra)

Lesen Sie auch:
Verbraucherschutz in der Telekommunikation

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen