Compliance bei Weitergabe gebrauchter Software


Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen: Bitkom äußert sich zum EuGH-Urteil
"Es bleibt zu befürchten, dass sich diese Entscheidung auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen negativ auswirkt und digitale Geschäftsmodelle in Frage stellt"

(09.07.12) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein Grundsatzurteil zum Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen gefällt. Es ging um die Frage, ob der Erstkäufer die von ihm erworbene Lizenz übertragen oder weiterveräußern darf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2011 einen derartigen Fall an den EuGH verwiesen, um die Reichweite des so genannten Erschöpfungsgrundsatzes klären zu lassen.

Dieser besagt vereinfacht, dass eine einmal in Verkehr gebrachte Software-CD ohne Zustimmung des Herstellers weiterverbreitet werden darf. Der EuGH erweitert diesen Grundsatz nunmehr auf Software-Downloads. Zudem stellt er klar, dass der Zweiterwerber auch notwendige Vervielfältigungen bei der Installation und Programmausführung vornehmen darf. Der Verkäufer darf laut EuGH allerdings keine Kopien der Software zurückbehalten oder so genannte Volumenlizenzen aufspalten: Wer beispielsweise 100 Lizenzen für sein Unternehmen gekauft hat, darf also nicht 80 selbst nutzen und 20 weiterverkaufen.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder kommentiert das Urteil:
"Wir begrüßen, dass der EuGH diese wichtige Grundsatzfrage zum Software-Markt zügig geklärt hat. Die bisherige Rechtsunsicherheit wird damit allmählich beendet. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass sich diese Entscheidung auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen negativ auswirkt und digitale Geschäftsmodelle in Frage stellt. Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden. Es ist fraglich, ob die ursprünglichen Lizenzbedingungen noch nachvollziehbar sind."

Über das Ergebnis im praktischen Anwendungsfall hat nun der BGH zu befinden, der EuGH hatte nur abstrakte Rechtsfragen zu beurteilen. Bitkom empfiehlt, bis zu dieser abschließenden Entscheidung bei einer Weiterübertragung von Software die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen gründlich zu prüfen.

Wichtig sind vor allem folgende Punkte:
>> Man sollte sich Klarheit verschaffen, welche Nutzungsrechte genau übertragen werden sollen.
>> Man sollte anhand des originalen Lizenzvertrags und aller weiteren Übertragungsvereinbarungen prüfen, welche Nutzungsbedingungen einzuhalten sind.
>> Man sollte sich mit den jeweiligen Rechteinhabern abstimmen.
>> Zudem sollte man in jedem Fall sicherstellen, dass sämtliche Kopien der veräußerten Software gelöscht werden.
(Bitkom: ra)

Lesen Sie auch:
Compliance im Softwarelizenz-Bereich

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen