Bitkom zum neuen Meldegesetz


Dr. Bernhard Rohleder: "Nach Acta dürfte dies innerhalb kürzester Zeit der zweite Fall werden, wo der Druck der Straße ein Gesetz kippt"
"Zu begrüßen ist, dass alle Meldestellen künftig verpflichtet sind, Verbraucher aktiv auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen"

(12.07.12) - Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder kommentiert die Neuregelung des Meldegesetzes wie folgt:
"Nach Acta dürfte dies innerhalb kürzester Zeit der zweite Fall werden, wo der Druck der Straße ein Gesetz kippt. Aus den jüngsten Diskussionen um Themen rund um den Datenschutz in der digitalen Welt hätte der Bundestag gelernt haben sollen. Die Zeiten sind vorbei, in denen einschlägige Gesetzesvorhaben im Hauruck-Verfahren durch das Parlament getrieben werden können. Solche Projekte müssen mit der Öffentlichkeit diskutiert, transparent gemacht und im Dialog zwischen Politik und Bürgern vermittelt werden.

"Die Diskussion braucht vor allem mehr Sachlichkeit. Uns erstaunt, dass das Gesetz in der aktuellen Form auch von jenen scharf kritisiert wird, die in ihrem eigenen Verantwortungsbereich zum Beispiel in den Bundesländern seit Jahren kritiklos ähnliche Verfahren praktizieren." Nüchtern betrachtet ist zunächst zu begrüßen, dass künftig in Meldefragen bundesweit einheitliches Recht gilt. Dies fördert die Transparenz und den Bürokratieabbau. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass alle Meldestellen künftig verpflichtet sind, Verbraucher aktiv auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen. Dies ist heute nicht durchgängig der Fall und stellt eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Praxis dar.

Zum dritten sollte darauf hingewiesen werden, dass von der Meldestelle auch künftig nur ein rudimentärer Datensatz herausgegeben wird: Name, Anschrift, ggfs. Todesdatum. In Telefonbüchern oder auf Internet-Seiten finden sich über die meisten Bundesbürger Informationen, die weit darüber hinausgehen.

Anstelle die Debatte anzuheizen, sollte im Sinne der Sachlichkeit der Kern des Spannungsverhältnisses bei der Bewertung solcher Auskunftsersuchen erklärt werden: Einerseits muss die Privatsphäre jedes Einzelnen zuverlässig geschützt werden. Andererseits müssen für Privatverbraucher wie für Unternehmen Möglichkeiten geschaffen werden, zum Beispiel säumigen Schuldnern ohne großen Rechercheaufwand Schriftstücke an die offizielle Meldeadresse zuzustellen. Auch kann es im Interesse der Verbraucher sein, von Herstellern, Händlern und Dienstleistern Informationen zu erhalten – und sei es in Form von Werbung. Diese unterschiedlichen Interessen sollte der Gesetzgeber bei den weiteren Diskussionen im Sinne einer vernünftigen Güterabwägung berücksichtigen."

In einer repräsentativen Bitkom-Umfrage haben 61 Prozent der Befragten erklärt, Werbung erhalten zu wollen. 70 Prozent der Bundesbürger, sind der Meinung: "Werbung muss sein, weil sonst die Wirtschaft nicht funktioniert." (Bitkom: ra)

Lesen Sie auch:
"Weiterer Datenskandal erster Ordnung"
"Schockiert über Form und Inhalt der Gesetzgebung"

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen