Einheitlicher Datenschutz in Europa ist notwendig


Bitkom fordert: Hohes deutsches Schutzniveau muss EU-weit verankert werden
Arbeit an EU-Datenschutzverordnung konsequent fortsetzen

(22.07.13) - Bitkom hat auf die hohe Bedeutung einer einheitlichen EU-Datenschutzverordnung hingewiesen und die Beteiligten aufgefordert, weiter intensiv an dem Entwurf zu arbeiten. Aufgrund der zahlreichen Änderungsanträge kann das Europaparlament voraussichtlich erst im Herbst über den Entwurf abstimmen. Die Zeit sollte aus Bitkom-Sicht genutzt werden, um den Entwurf zu einem stimmigen und zukunftsfähigen Gesamtkonzept weiterzuentwickeln. Bitkom hat zum vorliegenden Entwurf und den Änderungsanträgen eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.

"Eine einheitlich gestaltete und durchgesetzte Datenschutzgesetzgebung in Europa ist Grundvoraussetzung vieler Dienste, wie etwa Cloud Computing", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Es geht der Wirtschaft sowohl um eine wirkungsvolle Verankerung des hohen deutschen Niveaus in der EU als auch um eine Modernisierung des Datenschutzrechts, damit innovative Dienste und Geschäftsmodelle in Deutschland und Europa verfügbar sind."

Gerade die deutschen Unternehmen setzen sich für die Förderung von möglichst datensparsamen Methoden der Informationsverarbeitung ein. Damit diese zum Einsatz kommen, solle die EU-Verordnung Anreize und klare Regeln für die Anwendung von Anonymisierungs- und Pseudonymisierungs-Techniken schaffen, wie es sie im deutschen Telemediengesetz bereits gibt. Anonymisierung bedeutet das endgültige Entfernen des Personenbezugs. Beim Pseudonymisieren wird der Personenbezug der Daten unkenntlich gemacht, er kann aber im Bedarfsfall vom Unternehmen theoretisch wieder hergestellt werden. Die Pseudonymisierung stellt sicher, dass das Risiko für die Persönlichkeitsrechte in der Datenverarbeitung auf ein absolutes Minimum reduziert wird. So werden zum Beispiel für Testläufe von IT-Systemen, Auswertungen zur Korruptionsbekämpfung oder bei Profilbildungen zur Optimierung von Webseiten pseudonymisierte Daten verwendet.

"Es muss gewährleistet sein, dass die Verbraucher die Kontrolle über ihre Daten behalten und gleichzeitig neue, datenintensive Dienste nutzen können", so Kempf. So sei zum Beispiel Profilbildung in gewissem Umfang für das Funktionieren vieler innovativer Dienste notwendig. "Einschränkungen sollten sich am Risiko und den drohenden Nachteilen für die Betroffen orientieren", sagte Kempf.

Eine weitere Forderung der Unternehmen ist die Aufnahme eines Datenschutzbeauftragten nach deutschem Vorbild in die neue EU-Datenschutzverordnung. Dieser berichtet direkt an die Geschäftsführung und hat eine starke Stellung, um auf die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen hinzuwirken. Zugleich ist er wichtiger Ansprechpartner für die Betroffenen und die Aufsichtsbehörden.

Ein einheitliches Datenschutzrecht würde nach Ansicht des Bitkom auch Europas internationale Verhandlungsposition bei Datenschutzfragen stärken. Die Verordnung sei dabei allerdings nur ein Bestandteil der geforderten Maßnahmen. Von ihr könne nicht erwartet werden, dass sie das Problem des Zugriffs von Geheimdiensten oder Sicherheitsbehörden auf Daten in Unternehmen vollständig löse. Die Verordnung regele ja gerade nicht das staatliche Handeln in Sicherheitsfragen, sondern den Umgang mit Daten in Unternehmen. Diesen zu verbieten, Daten herauszugeben, zu deren Herausgabe sie aufgrund anderer Rechtsgrundlage verpflichtet sind, würde die Unternehmen vor Konflikte stellen, die sie selbst nicht lösen können. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen