Bitkom zum 8-Punkte-Katalog der Bundesregierung


Bitkom gegen hastige Aufkündigung des Datenschutzabkommens Safe Harbor mit den USA
Schutz vor Ausspähung dürfe nicht allein den Unternehmen aufgebürdet werden

(29.07.13) - Bitkom hat den 8-Punkte-Katalog der Bundesregierung als Reaktion auf die Datenausspähung durch US-Geheimdienste im Rahmen des Programms Prism grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig warnt Bitkom davor, die Verantwortung für Ausspähaktionen von der Politik auf die Unternehmen abzuwälzen. Eine von der EU-Kommission ins Spiel gebrachte, hastige Aufkündigung des Datenschutzabkommens Safe Harbor mit den USA würde mehr schaden als nützen.

Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf äußert sich dazu wie folgt:

"Es ist höchste Zeit, dass die Politik konkrete Schritte zur Aufklärung der Ausspähaffäre unternimmt. Der heute von der Bundeskanzlerin angekündigte 8-Punkte-Katalog ist dazu ein Anfang, er reicht aber noch nicht aus. Wir brauchen dringend schnelle und umfassende Transparenz. Dazu das Gespräch mit den Amerikanern auf verschiedenen Ebenen zu suchen ist richtig, reicht aber nicht aus. Die Wirtschaft braucht Rechtssicherheit. Eine europäische und transatlantische Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Geheimdienste ist dringend notwendig."

"Gleichzeitig darf der Schutz vor Ausspähung nicht allein den Unternehmen aufgebürdet werden. So setzt sich der Bitkom zwar für eine EU-Datenschutzverordnung mit hohen deutschen Standards ein, als Abwehr gegen Geheimdienstmaßnahmen eignet sie sich aber nicht. Die Verordnung regelt ja gerade nicht das staatliche Handeln in Sicherheitsfragen, sondern den Umgang mit Daten in Unternehmen. Diesen zu verbieten, Daten herauszugeben, zu deren Herausgabe sie aufgrund anderer Rechtsgrundlage verpflichtet sind, bedeutet, dass sie sich entweder in Europa oder z.B. in den USA ins Unrecht setzen müssen. So würden die Unternehmen in ein Dilemma gebracht, das sie selbst nicht lösen können."

"Bei der von der EU-Kommission ins Spiel gebrachten Aufkündigung des Safe-Harbor-Abkommens mit den USA ist Vorsicht geboten. Wird diese Rechtsgrundlage für den Datenverkehr zwischen Europa und den USA ohne bessere Alternative überhastet abgeschafft, stellt das fast die gesamte europäische Wirtschaft vor kaum lösbare Probleme. Der Bitkom unterstützt gleichzeitig die Auffassung der EU-Kommission, das Thema Datenschutz bei den transatlantischen Freihandelsgesprächen zum Thema zu machen und entsprechende Fragen in dem Freihandelsabkommen TTIP zu regeln."
(Bikom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen