Verabschiedung des PartGmbB sorgt für die nötige Rechtssicherheit Auch für die PartGmbB gilt der Grundsatz, dass die Berufshaftpflichtversicherung angemessen sein muss
(08.08.13) - Nachdem der Bundestag bereits am 13. Juni 2013 das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) in 2. und 3. Lesung verabschiedet hatte, passierte es am 5. Juli 2013 auch den Bundesrat.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt, dass der Gesetzgeber nach langem politischem Stillstand noch rechtzeitig den Weg für die Einführung der PartGmbB frei gemacht hat. "Mit der PartGmbB erhalten Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer eine neue Gesellschaftsform, die die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft mit der Beschränkung der Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen verbindet. Damit schafft der Gesetzgeber eine attraktive Alternative zur englischen Limited Liability Partnership (LLP). Dies stärkt den Rechtsstandort Deutschland", so der Präsident der BStBK, Dr. Horst Vinken.
Auch für die PartGmbB gilt zwar der Grundsatz, dass die Berufshaftpflichtversicherung angemessen sein muss. Es wird aber gesetzlich klargestellt, dass die Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung erfüllt ist, wenn die Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1 Mio. Euro abgeschlossen wird. Der Gesetzgeber ist damit einer zentralen Forderung der BStBK gefolgt. Es besteht nun nicht mehr die Gefahr, dass die Haftungsbeschränkung nachträglich wegfällt, wenn ein Gericht in einem späteren Haftungsprozess feststellen sollte, dass die Versicherung doch nicht angemessen war. Die Verabschiedung des PartGmbB sorgt für die nötige Rechtssicherheit. (Bundessteuerberaterkammer: ra)
BStBK: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen