Richtlinienvorschlag zum Krisenmanagement
Bankenverband: "Krisen von Finanzunternehmen müssen frühzeitig bekämpft werden, um Ansteckungsgefahren im Finanzsystem einzudämmen"
Ob die in dem Richtlinienentwurf vorgeschlagenen Instrumente zur Krisenbewältigung im Einzelnen sachgerecht seien, bedürfe noch einer eingehenden Prüfung
(14.06.12) - "Es ist gut, das die Europäische Kommission einen einheitlichen Rechtsrahmen zur Abwicklung von in Schieflage geratenen Finanzinstituten schaffen will. Nur so ist es möglich, die aus einer solchen Schieflage resultierenden Gefahren für die Finanzmarkstabilität abzuwenden", erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, anlässlich des von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlags zum Krisenmanagement.
"Krisen von Finanzunternehmen müssen frühzeitig bekämpft werden, um Ansteckungsgefahren im Finanzsystem einzudämmen", so Kemmer weiter. Deutschland sei in dieser Hinsicht mit seinem Restrukturierungsgesetz bereits gut aufgestellt, doch nationale Gesetze allein reichten angesichts der Internationalisierung der Finanzmarktgeschäfte nicht mehr aus. "Eine Krise macht an den Landesgrenzen nicht Halt."
Ob die in dem Richtlinienentwurf vorgeschlagenen Instrumente zur Krisenbewältigung im Einzelnen sachgerecht seien, bedürfe noch einer eingehenden Prüfung. Prinzipiell sei der Ansatz der Kommission allerdings richtig. So soll der Einsatz von Steuergeldern im Rahmen von Abwicklungsmaßnahmen vermieden werden, indem die Kreditwirtschaft auf nationaler Ebene Abwicklungsfonds einrichtet. Dies folge dem Beispiel Deutschlands mit seinem bereits umgesetzten Konzept eines Restrukturierungsfonds.
Der darüber hinaus vorgeschlagene Haftungsverbund der nationalen Abwicklungsfonds sei hingegen ein Irrweg. "Es ist nicht gerechtfertigt, die Kosten einer Restrukturierung eines Instituts - die zum Beispiel auch auf dem Versagen einer nationalen Aufsichtsbehörde beruhen können - auf Institute in anderen Mitgliedstaaten abzuwälzen", sagte Kemmer. Dafür sei die Harmonisierung des EU-Aufsichtsrechts und der Aufsichtspraxis, die dem nun als Entwurf vorgelegten Abwicklungsregime vorgelagert seien, nicht weit genug entwickelt. (Bundesverband deutscher Banken: ra)
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