Transparency begrüßt geplante betragsgenaue Offenlegung von Nebeneinkünften der Landtagsabgeordneten in Schleswig-Holstein Die Koalitionsparteien in Schleswig-Holstein haben zudem die Absicht, ein gemeinsames Korruptionsregister mit Hamburg anzustreben
(14.06.12) - Transparency International Deutschland begrüßt die geplante betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten in Schleswig-Holstein. Damit wird Schleswig-Holstein das Bundesland mit den weitreichendsten Veröffentlichungspflichten für Nebentätigkeiten von Abgeordneten, auch im Vergleich mit dem Bund. Weiterhin begrüßt Transparency die Absicht der Koalitionsparteien in Schleswig-Holstein, ein gemeinsames Korruptionsregister mit Hamburg anzustreben.
Gerd Leilich, Leiter der Regionalgruppe Hamburg/Schleswig-Holstein von Transparency Deutschland: "Wir hoffen auf eine zügige Umsetzung der geplanten Regelungen. Damit setzt Schleswig-Holstein Maßstäbe, an denen andere Bundesländer und der Bund zukünftig gemessen werden."
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Südschleswigschen Wählerverband heißt es: "Wir streben ein gemeinsames Korruptionsregister mit Hamburg bzw. den norddeutschen Ländern an. Wir schätzen die Arbeit des Korruptionsbeauftragten und werden diese weiter unterstützen. Wir werden eine Regelung zur Ausweisung der Nebenverdienste von Abgeordneten schaffen, die sich an dem Modell des Bundestages orientiert, jedoch zusätzlich ergänzt wird um die Pflicht zur genauen Ausweisung der Höhe der Nebenverdienste."
Transparency Deutschland hat im Januar 2012 den Nationalen Integritätsbericht Deutschland mit "84 Forderungen für eine integere Republik" veröffentlicht. Mit den geplanten Änderungen werden die Forderungen 8 und 29 aufgegriffen. (Transparency: ra)
Transparency International: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen