Abtrennung von Handelsgeschäften


Bankenverband warnt vor Entwurf für ein "Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten"
Gesetz mit unbekannten Risiken und Nebenwirkungen - "Bislang gibt es keinen Nachweis, dass durch eine Abtrennung von Handelsgeschäften die Finanzmarktstabilität erhöht wird"

(19.02.13) - "Die im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschläge zur Abtrennung des Handelsgeschäfts sind vollkommen übereilt und dürfen nicht übers Knie gebrochen werden", erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes heute in Berlin. So sei noch völlig unklar, wie sich die Pläne auf den europäischen Bankenmarkt, das Universalbankensystem und die Finanzierungssituation der Wirtschaft auswirken. Darauf habe EU-Binnenmarktkommissar Barnier in diesen Tagen zurecht hingewiesen. "Bevor die Bundesregierung die Abtrennung von Handelsgeschäften weiter vorantreibt, sollte sie daher zunächst die Ergebnisse der von der EU-Kommission geplanten Auswirkungsstudie für den Liikanen-Bericht abwarten", so Kemmer. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüfe derzeit intensiv die Folgen der diskutierten Maßnahmen.

"Bislang gibt es keinen Nachweis, dass durch eine Abtrennung von Handelsgeschäften die Finanzmarktstabilität erhöht wird. Eine Notwendigkeit für diese übereilte Gesetzesinitiative besteht daher nicht", urteilt Kemmer. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft hatten sich erst vor wenigen Wochen gemeinsam mit der Kreditwirtschaft für die Beibehaltung des deutschen Universalbanksystems im Interesse von Wachstum und Beschäftigung ausgesprochen.

Der Ansatz der Regelungsvorschläge zur Planung von Sanierung und Abwicklung sei zwar grundsätzlich richtig: Kreditinstitute müssten sich künftig verstärkt mit der Frage befassen, was frühzeitig und eigenverantwortlich zur Abwendung einer sich abzeichnenden Schieflage getan werden kann. Entsprechende Regelungen würden aber gegenwärtig auch in einem EU-Richtlinienentwurf diskutiert. Ein nationales Gesetz sei deshalb verfrüht, zumal die EU-weiten Bestimmungen erst ab 2015 wirksam werden sollen. "Ein abgestimmtes europäisches Vorgehen ist daher auch in diesem Bereich geboten", betont Kemmer. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

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