Verbraucherschutz und Verbrauchervertrauen


BVDW: Werbekunden dürfen nicht für Datenschutzverstöße von Anbietern haften
Unterschiedliche Schutzniveaus würden das Verbrauchervertrauen gefährden und einen fairen Wettbewerb behindern


(24.06.11) - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. kommentiert die aktuellen Pläne des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, laut denen Werbekunden für Datenschutzverstöße von internationalen Online-Plattformen rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. In der aktuellen Stellungnahme plädiert der BVDW für eine sinnvollere und effektivere Lösung im Sinne einer Selbstregulierung der Marktakteure und spricht sich gegen die Haftung deutscher Anzeigekunden für Datenschutzverstöße seitens der Anbieter aus.

Matthias Ehrlich, BVDW-Vizepräsident, sagte: "Der aktuelle politische Vorstoß spricht zu Recht die Problematik der sehr ungleichen Datenschutzniveaus in Deutschland im Gegensatz zu vielen ausländischen Staaten an. Diesem Thema sollte die Politik Aufmerksamkeit widmen, weil unterschiedliche Schutzniveaus das Verbrauchervertrauen gefährden und einen fairen Wettbewerb behindern.

Wichtig ist es, das besonders hohe deutsche bzw. europäische Datenschutzniveau noch stärker als positiven Standort-Faktor für die Verbraucher zu kommunizieren, um diesen eine bewusste Wahl im Internet zu ermöglichen. Dem gegenüber sehen wir den Vorschlag skeptisch, dass deutsche Anzeigenkunden für Datenschutzverstöße anderer in die Haftung genommen werden sollen. Diese Entwicklung verlagert eine Verantwortung auf die Werbungtreibenden, die sie mangels Wissen und Kontrollmöglichkeiten nicht wahrnehmen könnten, und besitzt somit das Potenzial, auch den gesamten legalen Online-Werbemarkt nachhaltig zu schädigen.

Damit wird dieser Vorschlag der ökonomischen Bedeutung des heutigen Internets nicht gerecht. Vielmehr sollten Politik und Industrie gemeinsam auf eine einheitliche Beachtung angemessener Datenschutzstandards weltweit hinwirken.

Der gegenüber nationaler Gesetzgebung oft viel effektivere Weg kann - wie auch die Enquete-Kommission "Internet und Digitale Gesellschaft" des Deutschen Bundestages feststellt - eine Selbstregulierung sein, mit der sich Marktakteure unabhängig von ihrer Herkunft zur Einhaltung bestimmter Regeln in einem Markt verpflichten. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat genau dieses Thema bereits in der Vergangenheit mit Nachdruck in Politik und Wirtschaft platziert und wird hierzu in Kürze mit weiteren relevanten Marktinstanzen die Pläne für die zukünftige Entwicklung vorstellen."
(BVDW: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen