eco kommentiert EuGH-Urteil zu GMail: "Positives Signal für den Datenschutz" Over-the-Top-Dienste sind demnach keine Telekommunikationsdienste und damit auch nicht verpflichtet, nach dem Telekommunikationsgesetz Auskünfte zu erteilen und Schnittstellen zur Überwachung bereitzustellen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass der Maildienst "GMail" nach europäischem Recht kein Telekommunikationsdienst ist, C-193-18. Die Bundesnetzagentur ist somit an ihrem Vorhaben gescheitert, Webdienste deutschen TKG-Bestimmungen zu unterwerfen. Dazu sagt eco- Vorstand Klaus Landefeld: "Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dürfte weit über den konkreten Fall hinaus Auswirkungen haben und auch andere Internetdienste wie z.B. Messenger betreffen, die verschlüsselt Daten übermitteln und zuletzt im Fokus der Diskussion standen."
Over-the-Top-Dienste sind demnach keine Telekommunikationsdienste und damit auch nicht verpflichtet, nach dem Telekommunikationsgesetz Auskünfte zu erteilen und Schnittstellen zur Überwachung bereitzustellen. Die Bereitstellung von Funktionen zur Überwachung war der zentrale Auslöser des jahrelangen Rechtsstreits zur Einordnung der Dienste.
"Für die Internetwirtschaft und für die Nutzerinnen und Nutzer ist die gerichtliche Entscheidung in jedem Fall positiv zu bewerten, auch wenn die Halbwertszeit des Urteils bis zur Umsetzung des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikationsdienste (EECC) begrenzt sein dürfte. Sämtliche aktuellen politischen Diskussionen zu neuen Überwachungsplänen schwächen den Datenschutz und das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in Internetdienste und schaden so der deutschen Internetwirtschaft immens", warnt Landefeld. (eco: ra) eingetragen: 15.07.19 Newsletterlauf: 28.08.19
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