Freie Rechtsanwälte und angestellte Rechtsanwälte


Kölner Anwaltverein: "Unternehmensanwälte sind Teil des Berufsstands und hier darf es keine Unterschiede in der Anerkennung der Tätigkeit geben"
Mit Sorge sieht der Kölner Ausschuss auch, dass die Deutsche Rentenversicherung in erheblichem Umfang die Auffassung vertritt, die Tätigkeit von Syndikusanwälten sei keine anwaltliche Tätigkeit


(30.06.11) - Rechtsanwälte, die in einem Wirtschaftsunternehmen, einem Verein oder einem Verband anwaltlich tätig sind, sind Rechtsanwälte wie angestellte Rechtsanwälte in Anwaltskanzleien auch. "Es darf hier keine Ungleichbehandlung, weder bei der Beurteilung der Tätigkeit noch bei der Frage der Versicherungspflicht im anwaltlichen Versorgungswerk geben", betont der Ausschuss der Syndikusanwälte im Kölner Anwaltverein (KAV), dem größten regionalen Anwaltverein in Deutschland.

"Insbesondere der Beschluss des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2011 (AnwZ [B] 20/10 = Anwaltsblatt 2011, 494), in dem die anwaltliche Tätigkeit im Unternehmen abgelehnt wird, ist rechtlich falsch und verkennt die anwaltliche Realität in Deutschland", erläutert Rechtsanwalt Martin W. Huff, der Sprecher des Ausschusses, einen entsprechenden Beschluss des Ausschusses. Gerade in einer Region wie dem Rheinland seien rund 25 bis 30 Prozent der zugelassenen Anwälte in Unternehmen und Verbänden beschäftigt. "Und sie üben dort tatsächlich eine Arbeit wie ein Rechtsanwalt aus, nämlich für ihren Mandanten, das Unternehmen".

Diese Wirklichkeit müsse auch der Bundesgerichtshof anerkennen. Eine andere Auffassung würde auch viele - gerade jüngere - Anwälte in ihrem beruflichen Fortkommen behindern. Denn heute fände ein reger Wechsel zwischen der Tätigkeit in einer Kanzlei und der Tätigkeit im Unternehmen statt. Daher müsse gelten, was der Präsident des Deutschen Anwaltverein (DAV), Prof. Dr. Wolfgang Ewer, im Juni 2011 auf dem Anwaltstag in Straßburg erklärt habe: "Unternehmensanwälte sind Teil des Berufsstands und hier darf es keine Unterschiede in der Anerkennung der Tätigkeit geben".

Mit Sorge sieht der Kölner Ausschuss auch, dass die Deutsche Rentenversicherung in erheblichem Umfang die Auffassung vertritt, die Tätigkeit von Syndikusanwälten sei keine anwaltliche Tätigkeit. Daher werde keine Befreiung in der Rentenversicherung gewährt und eine Einzahlung in das anwaltliche Versorgungswerk ist nur eingeschränkt möglich. Diese Ablehnungen erfolgten besonders häufig bei anwaltlichen Tätigkeiten außerhalb der klassischen Rechtsabteilung, so etwa bei arbeitsrechtlichen Tätigkeiten in Personalabteilungen, in den Compliance-Abteilungen, in Spezialdezernaten mit schwierigen Rechtsfragen und bei der Regulierung komplizierter Versicherungsfälle. "Hier muss die Deutsche Rentenversicherung erkennen, dass anwaltliche Tätigkeit heute anders aussieht, als vor 20 Jahren", heißt es im Ausschuss, in dem Unternehmensjuristen aus verschiedenen Sparten vertreten sind. Und es müsse jetzt von den Sozialgerichten entschieden werden, wie es hier weitergehe. Es sei schon erstaunlich, wie eine Behörde plötzlich das anwaltliche Berufsleben definieren könne.

Der Ausschuss betont, dass nach den Entscheidungen des BGH und auch des Europäischen Gerichtshofes aus dem vergangenen Jahr die Anwaltschaft an den Gesetzgeber herantreten müsse, um hier eine gesetzliche Klarstellung – im besten im § 46 BRAO – zu erzielen. (Kölner Anwaltverein: ra)

Kölner Anwaltverein: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen