secunet begrüßt De-Mail-Gesetz
Vertraulichkeit und Verbindlichkeit im elektronischen Datenverkehr mit De-Mail
Kommunikationspartner können mit De-Mail eindeutig identifiziert werden, Versand und Empfang werden nachweisbar und verbindlich
(22.10.10) - Die secunet Security Networks AG begrüßt und unterstützt das 13. Oktober 2010 von der Deutschen Bundesregierung beschlossene De-Mail-Gesetz. Das Gesetz bilde einen Rechtsrahmen für vertrauenswürdige De-Mail-Dienste im Internet und leiste damit einen entscheidenden Beitrag zu mehr Sicherheit im Internet.
"De-Mail sorgt für Vertraulichkeit und Verbindlichkeit im elektronischen Datenverkehr", kommentiert Dr. Rainer Baumgart, Vorstandsvorsitzender von secunet, den Beschluss des Kabinetts. "Kommunikationspartner können mit De-Mail eindeutig identifiziert werden, Versand und Empfang werden nachweisbar und verbindlich. Damit lassen sich zukünftig per E-Mail auch Vorgänge abbilden, für welche dieses Medium bisher nicht geeignet erschien."
Ab 2011 soll De-Mail den sicheren Austausch von Daten und Dokumenten wie Rechnungen, Kontoauszügen oder Verwaltungsbescheiden über das Internet erheblich vereinfachen. Die Übertragung erfolgt stets verschlüsselt, damit ist der Inhalt vor Auslesen und Veränderung geschützt.
Um der sicheren Identifikation Rechnung zu tragen, müssen sich natürliche oder juristische Personen bei der Eröffnung eines Benutzerkontos zum Beispiel durch Vorlage eines Personalausweises legitimieren. Durch sichere Versand- und Empfangsnachweise ergeben sich weitere Vorteile gegenüber der bisherigen E-Mail.
In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat secunet die grundlegende Konzeption von De-Mail und den einzelnen Diensten entworfen und bis zur Technischen Richtlinie weiterentwickelt. Auf deren Grundlage wird die Zertifizierung und Akkreditierung von Diensteanbietern (Providern) erfolgen. (secunet Security Networks: ra)
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