Neuregelung der Veröffentlichungspflicht: Zivilgesellschaftliche Organisationen begrüßen Entscheidung über schärfere Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften Unzureichend sei weiterhin die Veröffentlichungspflicht von Anwälten und Unternehmensberatern
(12.11.12) - Die Organisationen Transparency International Deutschland, Lobby Control und Campact haben den Beschluss des Ältestenrats zur Transparenz bei Nebeneinkünften als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Die Rechtsstellungskommission hat beschlossen, die bisherigen Stufen beizubehalten und auf zehn Stufen bis zu 250.000 Euro zu erweitern. Bisher lag die Grenze bei 7.000 Euro.
"Der Beschluss schafft mehr Transparenz über hohe Nebeneinkünfte von Abgeordneten – das ist ein großer Fortschritt. Wir streiten aber weiter für Transparenz auf Euro und Cent", sagte Christoph Bautz vom Kampagnennetzwerk Campact. "Es ist bedauerlich, dass Schwarz-Gelb weitergehende Anträge der Oppositionsparteien für eine Offenlegung auf Euro und Cent oder genauere Stufenregeln abgelehnt hat."
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, sagte: "Die Neuregelung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir bedauern allerdings, dass sich der Vorschlag der SPD nicht durchgesetzt hat. Danach wären alle Nebentätigkeiten betrags- und absendergenau veröffentlicht worden, sobald ein Abgeordneter in der Summe der Nebentätigkeiten mehr als 10.000 Euro verdient. So hinken wir weiter hinter Ländern wie den Niederlanden und Lettland hinterher, die zeigen, dass es anders geht."
"Unzureichend ist weiterhin die Veröffentlichungspflicht von Anwälten und Unternehmensberatern. Zumindest die Wirtschaftsbranche, aus dem ein Mandat stammt, gehört offengelegt. Die Transparenzregeln müssen weiter nachgebessert werden", fordert Ulrich Müller von LobbyControl.
Vor Beginn der Sitzung hatten die Organisationen unter dem Motto "Unsere Geduld ist am Ende" mit einer großen Sanduhr auf eine Ende des Ringens um eine Neuregelung der Veröffentlichungspflicht gedrungen. (Transparency: ra)
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