Transparency begrüßt Forderung von Trittin nach Einführung eines Unternehmensstrafrechts Bisher können Verstöße nur als Ordnungswidrigkeiten gewertet und mit einer Geldbuße belegt werden
(17.01.13) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt den Vorstoß von Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Transparency verwies in diesem Zusammenhang auf einen Bericht von Spiegel-Online, wonach Trittin die Einführung eines Unternehmensstrafrechts als Konsequenz aus den jüngsten Vorwürfen gegen die Deutsche Bank gefordert hat. Er verwies dabei auf bestehende Regelungen in den USA, Frankreich und Spanien.
Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender, sagte: "Wenn wir Korruptionsbekämpfung in der Wirtschaft ernst nehmen, brauchen wir Sanktionen, durch die Verantwortliche hinreichend abgeschreckt werden." EU und OECD fordern seit langem die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland. Auch Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte sich in den letzten Monaten für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts ausgesprochen. Im Übrigen unterliegen deutsche Unternehmen, die an der US-Börse notiert sind, bereits jetzt den dort geltenden Regelungen.
Aus rechtsdogmatischer Sicht wird in Deutschland argumentiert, dass Unternehmen nicht schuldfähig sein könnten. Daher können derzeit Verstöße nur als Ordnungswidrigkeiten gewertet und mit einer Geldbuße belegt werden. Bundesregierung und Bundestag planen derzeit, den Bußgeldrahmen von derzeit 1 Mio auf 10 Mio Euro anzuheben. Die Regelung befindet sich im Vermittlungsausschuss. (Transparency: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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