Klebefleisch: Verbot statt Kennzeichnung
Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Reinheitsgebot: Verbot von Herstellungsverfahren sorgen, bei denen rohes Fleisch mittels Enzymen verklebt wird
Entschließung des Bundesrates bezieht sich auf den Entwurf für die EU-Lebensmittelinformationsverordnung
(26.10.10) - Als nicht ausreichend bewertet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Entschließung des Bundesrates zum so genannten Klebefleisch. Darin fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, sich in der EU für eine klare Kennzeichnung einzusetzen.
Hintergrund ist ein entsprechender Verordnungsentwurf, für den das EU-Parlament im Juni in erster Lesung votiert hat. Der vzbv fordert dagegen ein Reinheitsgebot. "Wo Schinken drauf steht, muss auch Schinken drin sein", so Vorstand Gerd Billen. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner müsse für ein Verbot von Herstellungsverfahren sorgen, bei denen rohes Fleisch mittels Enzymen verklebt wird.
Die Entschließung des Bundesrates bezieht sich auf den Entwurf für die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Dieser sieht vor, die betreffenden Produkte auf der Verpackungsvorderseite mit dem Hinweis "Formfleisch - aus zusammengesetzten Fleischstücken" zu versehen. "Grundsätzlich ist klare Kennzeichnung eine gute Sache. Bei Qualitätsprodukten wie Rohschinken reicht dies aber nicht aus. Verbraucher haben hier zu Recht eine Qualitätserwartung, die erfüllt werden muss", erklärt Billen.
Nach massiver Kritik des vzbv und anderer Verbraucherverbände hatte das EU-Parlament im Mai dieses Jahres die Zulassung des Enzyms Thrombin als Lebensmittelzusatzstoff gestoppt und dies mit einem erheblichen Irreführungspotential begründet. Es gibt jedoch noch andere Enzyme, die zur Herstellung von Klebefleisch eingesetzt werden können. Thrombin ist allerdings besonders für kleine Fleischstücke geeignet, wodurch das Täuschungspotential besonders groß ist.
Bis es zu einer gesetzlichen Klarstellung kommt, fordert der vzbv eine Selbstverpflichtung von Lebensmittelherstellern und -handel, auf Klebeverfahren mit Enzymen zu verzichten. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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