Regulierungshoheit ist Sache der Staaten


TTIP-Verhandlungen: Kooperation nicht in allen Bereichen sinnvoll
Keine Absenkung von Verbraucherstandards durch regulatorische Kooperation zwischen den USA und der EU - Keine Aushebelung demokratischer bewährter Verfahren - Keine Einschränkung des Verbraucherschutzes durch regulatorische Kooperation

(29.03.16) - Thema der 12. Verhandlungsrunde des transatlantischen Handelsabkommens TTIP in Brüssel wird unter anderem ein neuer Vorschlag der EU-Kommission zur umstrittenen "regulatorischen Kooperation" sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlicht anlässlich dessen ein Positionspapier zur regulatorischen Kooperation und fordert klare rote Linien der Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden der USA und der EU.

"Die EU-Kommission muss in ihrem neuen Vorschlag deutlich machen, dass es um eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden geht. Eine Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU die den Gesetzgebungsprozess beeinflusst, darf es nicht geben. Das wäre eine Aushebelung bewährter demokratischer Verfahren", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Gesetz steht über Regulierung
Es dürfe nicht darum gehen, alle Rechtsetzungsakte, die für den transatlantischen Handel relevant sein könnten, einer Zusammenarbeit zu unterwerfen. "TTIP kann in einigen Bereichen, beispielsweise im Maschinenbau, durchaus Verbesserungen in der Herstellungspraxis und geringere Bürokratielasten erreichen. Das bedeutet auch keine Einschränkungen des Verbraucherschutzes. Es muss aber klare Grenzen geben. Nicht in allen Politikbereichen ist eine gegenseitige Anerkennung und eine "regulatorische Kooperation" sinnvoll, etwa in den Bereichen Lebens- und Arzneimittel", so Müller. Dies müsse mit einer rechtssicheren Verankerung des Vorsorgeprinzips klar im endgültigen Abkommen geregelt werden.

Regulierungshoheit ist Sache der Staaten
Mit der regulatorischen Zusammenarbeit dürfe kein bürokratisches Monster geschaffen werden. Einen Zwang zur Einigung dürfe es nicht geben. Eine freiwillige Kooperation müsse angestrebt werden, wie beispielsweise im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA). "Die Regulierungshoheit nationaler wie europäischer Gesetzgeber darf nicht untergraben werden, so Müller.

In jedem Fall müsse die Europäische Kommission eine Folgenabschätzung der zu gründenden Institutionen der regulatorischen Zusammenarbeit durchführen. Es könne nicht sein, dass heute für jeden Gesetzentwurf eine Folgenabschätzung durchgeführt wird, nicht aber für Vereinbarungen durch eine regulatorische Kooperation mit TTIP:

Außerdem müssten bei einer solchen Folgenabschätzung auch die Querverbindungen zu anderen Abkommen, wie dem europäisch-kanadischen Abkommen CETA oder dem europäisch-vietnamesischen Handelsabkommen geprüft werden.

Hintergrund:
Das TTIP-Abkommen wird seit 2013 verhandelt und soll nach Willen von EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und US-Regierung bis Ende 2016 zu einem Abschluss kommen. Ziel des Abkommens soll neben dem Zollabbau vor allem sein, Unterschiede in regulatorischen Herangehensweisen auf beiden Seiten des Atlantiks zu verringern. Diese so genannte "regulatorische Zusammenarbeit" betrifft unter anderem unterschiedliche Prüfverfahren, Zertifizierungen, aber auch insgesamt unterschiedliche Vorschriften in der EU und den USA.(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen