Regulierungshoheit ist Sache der Staaten


TTIP-Verhandlungen: Kooperation nicht in allen Bereichen sinnvoll
Keine Absenkung von Verbraucherstandards durch regulatorische Kooperation zwischen den USA und der EU - Keine Aushebelung demokratischer bewährter Verfahren - Keine Einschränkung des Verbraucherschutzes durch regulatorische Kooperation

(29.03.16) - Thema der 12. Verhandlungsrunde des transatlantischen Handelsabkommens TTIP in Brüssel wird unter anderem ein neuer Vorschlag der EU-Kommission zur umstrittenen "regulatorischen Kooperation" sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlicht anlässlich dessen ein Positionspapier zur regulatorischen Kooperation und fordert klare rote Linien der Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden der USA und der EU.

"Die EU-Kommission muss in ihrem neuen Vorschlag deutlich machen, dass es um eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden geht. Eine Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU die den Gesetzgebungsprozess beeinflusst, darf es nicht geben. Das wäre eine Aushebelung bewährter demokratischer Verfahren", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Gesetz steht über Regulierung
Es dürfe nicht darum gehen, alle Rechtsetzungsakte, die für den transatlantischen Handel relevant sein könnten, einer Zusammenarbeit zu unterwerfen. "TTIP kann in einigen Bereichen, beispielsweise im Maschinenbau, durchaus Verbesserungen in der Herstellungspraxis und geringere Bürokratielasten erreichen. Das bedeutet auch keine Einschränkungen des Verbraucherschutzes. Es muss aber klare Grenzen geben. Nicht in allen Politikbereichen ist eine gegenseitige Anerkennung und eine "regulatorische Kooperation" sinnvoll, etwa in den Bereichen Lebens- und Arzneimittel", so Müller. Dies müsse mit einer rechtssicheren Verankerung des Vorsorgeprinzips klar im endgültigen Abkommen geregelt werden.

Regulierungshoheit ist Sache der Staaten
Mit der regulatorischen Zusammenarbeit dürfe kein bürokratisches Monster geschaffen werden. Einen Zwang zur Einigung dürfe es nicht geben. Eine freiwillige Kooperation müsse angestrebt werden, wie beispielsweise im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA). "Die Regulierungshoheit nationaler wie europäischer Gesetzgeber darf nicht untergraben werden, so Müller.

In jedem Fall müsse die Europäische Kommission eine Folgenabschätzung der zu gründenden Institutionen der regulatorischen Zusammenarbeit durchführen. Es könne nicht sein, dass heute für jeden Gesetzentwurf eine Folgenabschätzung durchgeführt wird, nicht aber für Vereinbarungen durch eine regulatorische Kooperation mit TTIP:

Außerdem müssten bei einer solchen Folgenabschätzung auch die Querverbindungen zu anderen Abkommen, wie dem europäisch-kanadischen Abkommen CETA oder dem europäisch-vietnamesischen Handelsabkommen geprüft werden.

Hintergrund:
Das TTIP-Abkommen wird seit 2013 verhandelt und soll nach Willen von EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und US-Regierung bis Ende 2016 zu einem Abschluss kommen. Ziel des Abkommens soll neben dem Zollabbau vor allem sein, Unterschiede in regulatorischen Herangehensweisen auf beiden Seiten des Atlantiks zu verringern. Diese so genannte "regulatorische Zusammenarbeit" betrifft unter anderem unterschiedliche Prüfverfahren, Zertifizierungen, aber auch insgesamt unterschiedliche Vorschriften in der EU und den USA.(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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