Regulierungshoheit ist Sache der Staaten


TTIP-Verhandlungen: Kooperation nicht in allen Bereichen sinnvoll
Keine Absenkung von Verbraucherstandards durch regulatorische Kooperation zwischen den USA und der EU - Keine Aushebelung demokratischer bewährter Verfahren - Keine Einschränkung des Verbraucherschutzes durch regulatorische Kooperation

(29.03.16) - Thema der 12. Verhandlungsrunde des transatlantischen Handelsabkommens TTIP in Brüssel wird unter anderem ein neuer Vorschlag der EU-Kommission zur umstrittenen "regulatorischen Kooperation" sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlicht anlässlich dessen ein Positionspapier zur regulatorischen Kooperation und fordert klare rote Linien der Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden der USA und der EU.

"Die EU-Kommission muss in ihrem neuen Vorschlag deutlich machen, dass es um eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden geht. Eine Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU die den Gesetzgebungsprozess beeinflusst, darf es nicht geben. Das wäre eine Aushebelung bewährter demokratischer Verfahren", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Gesetz steht über Regulierung
Es dürfe nicht darum gehen, alle Rechtsetzungsakte, die für den transatlantischen Handel relevant sein könnten, einer Zusammenarbeit zu unterwerfen. "TTIP kann in einigen Bereichen, beispielsweise im Maschinenbau, durchaus Verbesserungen in der Herstellungspraxis und geringere Bürokratielasten erreichen. Das bedeutet auch keine Einschränkungen des Verbraucherschutzes. Es muss aber klare Grenzen geben. Nicht in allen Politikbereichen ist eine gegenseitige Anerkennung und eine "regulatorische Kooperation" sinnvoll, etwa in den Bereichen Lebens- und Arzneimittel", so Müller. Dies müsse mit einer rechtssicheren Verankerung des Vorsorgeprinzips klar im endgültigen Abkommen geregelt werden.

Regulierungshoheit ist Sache der Staaten
Mit der regulatorischen Zusammenarbeit dürfe kein bürokratisches Monster geschaffen werden. Einen Zwang zur Einigung dürfe es nicht geben. Eine freiwillige Kooperation müsse angestrebt werden, wie beispielsweise im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA). "Die Regulierungshoheit nationaler wie europäischer Gesetzgeber darf nicht untergraben werden, so Müller.

In jedem Fall müsse die Europäische Kommission eine Folgenabschätzung der zu gründenden Institutionen der regulatorischen Zusammenarbeit durchführen. Es könne nicht sein, dass heute für jeden Gesetzentwurf eine Folgenabschätzung durchgeführt wird, nicht aber für Vereinbarungen durch eine regulatorische Kooperation mit TTIP:

Außerdem müssten bei einer solchen Folgenabschätzung auch die Querverbindungen zu anderen Abkommen, wie dem europäisch-kanadischen Abkommen CETA oder dem europäisch-vietnamesischen Handelsabkommen geprüft werden.

Hintergrund:
Das TTIP-Abkommen wird seit 2013 verhandelt und soll nach Willen von EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und US-Regierung bis Ende 2016 zu einem Abschluss kommen. Ziel des Abkommens soll neben dem Zollabbau vor allem sein, Unterschiede in regulatorischen Herangehensweisen auf beiden Seiten des Atlantiks zu verringern. Diese so genannte "regulatorische Zusammenarbeit" betrifft unter anderem unterschiedliche Prüfverfahren, Zertifizierungen, aber auch insgesamt unterschiedliche Vorschriften in der EU und den USA.(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen