"Die Banken müssen Reformvorschläge machen", Kommentar von Hans-Willi Hüsch, Program Manager bei Wolters Kluwer Financial Services Systemischen Risiken der ungefähr 40 international größten Banken für die Finanzmärkte auflösen, dass möglichst keine unerwünschten "moral hazard"-Effekte mehr entstehen können
(30.11.11) - Herrn Hans-Willi Hüsch, Program Manager und Experte für Risikomanagement und Compliance bei Wolters Kluwer Financial Services kommentiert die aktuellen Herausforderungen der Bankenrestrukturierung.
"Was auf internationaler Ebene nun gefordert wird - ein "Living Will" für systemrelevante Banken - ist in Deutschland längst erprobt. Genauer genommen sind wir schon einen Schritt weiter. Immerhin hat die Hypo Real Estate im Sinne des Restrukturierungsgesetzes bereits vor gut einem Jahr nicht nur ihr Testament gemacht, sondern "Schrottpapiere" an eine hierfür gegründete Bad Bank (FMS Wertmanagement) übertragen. Diese Restrukturierungsmaßnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung und demonstrieren den Lernprozess seit der Lehman-Pleite. Damit wurden allerdings keineswegs die Risiken von international operierenden Finanzgruppen gemindert.
Jetzt gilt es, ein Universalitätsprinzip einzuführen und analog den in Deutschland eingeschlagenen Weg auch auf die internationalen "too big to fail"-Institute (SIFIs) auszuweiten. Hierbei bedarf es nun gleichgerichteter kollektiver Reformen der wichtigsten Wirtschaftsländer, um gemeinsam die systemischen Risiken der ungefähr 40 international größten Banken für die Finanzmärkte so aufzulösen, dass möglichst keine unerwünschten "moral hazard"-Effekte mehr entstehen können. Wie das konkret aussehen kann, wer hierbei der Treiber für die Reformen ist und wann es umgesetzt wird sind nur einige der offenen Fragen. Zunächst sind die Banken selbst aufgefordert worden, Vorschläge zu machen." (Kluwer Financial Services: ra)
Wolters Kluwer Deutschland: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen