"Die Banken müssen Reformvorschläge machen", Kommentar von Hans-Willi Hüsch, Program Manager bei Wolters Kluwer Financial Services Systemischen Risiken der ungefähr 40 international größten Banken für die Finanzmärkte auflösen, dass möglichst keine unerwünschten "moral hazard"-Effekte mehr entstehen können
(30.11.11) - Herrn Hans-Willi Hüsch, Program Manager und Experte für Risikomanagement und Compliance bei Wolters Kluwer Financial Services kommentiert die aktuellen Herausforderungen der Bankenrestrukturierung.
"Was auf internationaler Ebene nun gefordert wird - ein "Living Will" für systemrelevante Banken - ist in Deutschland längst erprobt. Genauer genommen sind wir schon einen Schritt weiter. Immerhin hat die Hypo Real Estate im Sinne des Restrukturierungsgesetzes bereits vor gut einem Jahr nicht nur ihr Testament gemacht, sondern "Schrottpapiere" an eine hierfür gegründete Bad Bank (FMS Wertmanagement) übertragen. Diese Restrukturierungsmaßnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung und demonstrieren den Lernprozess seit der Lehman-Pleite. Damit wurden allerdings keineswegs die Risiken von international operierenden Finanzgruppen gemindert.
Jetzt gilt es, ein Universalitätsprinzip einzuführen und analog den in Deutschland eingeschlagenen Weg auch auf die internationalen "too big to fail"-Institute (SIFIs) auszuweiten. Hierbei bedarf es nun gleichgerichteter kollektiver Reformen der wichtigsten Wirtschaftsländer, um gemeinsam die systemischen Risiken der ungefähr 40 international größten Banken für die Finanzmärkte so aufzulösen, dass möglichst keine unerwünschten "moral hazard"-Effekte mehr entstehen können. Wie das konkret aussehen kann, wer hierbei der Treiber für die Reformen ist und wann es umgesetzt wird sind nur einige der offenen Fragen. Zunächst sind die Banken selbst aufgefordert worden, Vorschläge zu machen." (Kluwer Financial Services: ra)
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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