Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Tarifstrukturzuschlag kontra Tarifwechselrecht


BaFin lässt "Tarifstrukturzuschlag" in der privaten Krankenversicherung höchstrichterlich prüfen
VG-Urteil höhle das Tarifwechselrecht des Versicherungsvertragsgesetzes faktisch aus


(08.09.09) - Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) will im Interesse der Versicherungsnehmer höchstrichterlich prüfen lassen, ob private Krankenversicherer von Tarifwechslern tatsächlich höhere Beiträge als von Neukunden verlangen dürfen. Das teilte die Behörde letzte Woche mit. Sie habe darum gegen ein entsprechendes Urteil Revision eingelegt, welches das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt/Main im Juli zu Gunsten eines privaten Krankenversicherungsunternehmens gefällt hat. Die Entscheidung liege nun beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Würde die Entscheidung der ersten Instanz rechtkräftig, ist nach Auffassung der BaFin zu befürchten, dass auf ältere Versicherungsnehmer in den Alttarifen erhebliche höhere Beiträge zukommen. Außerdem höhle das Urteil das Tarifwechselrecht des Versicherungsvertragsgesetzes faktisch aus: Älteren Versicherungsnehmern würde der Anreiz zu einem Tarifwechsel genommen, da sie mit einem Wechsel keine Beiträge mehr sparten. Auch widerspräche es dem aufsichtsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn Bestandskunden, die auch in dem neuen Tarif ein bestes Risiko wären, nach dem Tarifwechsel einen höheren Beitrag zahlen müssten, als die besten Risiken im Neugeschäft.

Der Hintergrund:
Ein Krankenversicherungsunternehmen hatte 2007 eine neue Tarifserie auf den Markt gebracht und die alten Tarife für das Neugeschäft geschlossen. Von Versicherten, die aus den Alttarifen in die neue Tarifserie wechseln wollen, verlangt der Versicherer einen "Tarifstrukturzuschlag". Dieser solle, so der Versicherer, die Differenz im Beitrag ausgleichen, die sich aus den unterschiedlichen Kalkulationsansätzen und aus der strengeren Risikoprüfung in den neuen Tarifen ergebe.

Die BaFin hatte dem Versicherer untersagt, den Zuschlag von Versicherten zu verlangen, bei denen bei Vertragsschluss keine Vorerkrankungen vorlagen, für die in den neuen Tarifen Risikozuschläge zu zahlen wären. Gegen das Verbot hatte das Unternehmen vor dem VG Frankfurt geklagt. Der Klage hatte das Gericht stattgegeben und ausgeführt, der Tarifstrukturzuschlag beeinträchtige das Tarifwechselrecht nicht, da die Versicherten nach dem Wechsel nicht schlechter gestellt seien als zuvor. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz würde nicht verletzt, weil Altkunden unter anderen Voraussetzungen versichert worden seien als die Neuversicherten. (BaFin: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen