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Compliance auf dem Gesundheitsmarkt


Bayerns Justizminister präsentiert Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen und richtet Schwerpunktstaatsanwaltschaften ein
Strafrechtliche Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

(13.08.14) - Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback packt Verbesserungen bei der strafrechtlichen Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen an. Er will Lücken im Strafrecht schließen und die Strukturen bei der Strafverfolgung in Bayern verbessern. "Schon als Vertreter der CSU am Verhandlungstisch des Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD habe ich mich dafür eingesetzt, dass das Thema auf die Agenda der Bundesregierung kommt. Das ist geschehen. Aber darauf ruhe ich mich nicht aus", sagt Bausback.

Bayerns Justizminister präsentierte in München einen Gesetzentwurf, mit dem Fälle von Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe gestellt werden sollen. Der Entwurf entwickelt laut Bausback einen von Hamburg ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag des Bundesrates weiter, der im vergangenen Jahr dem Ende der Legislaturperiode zum Opfer gefallen ist. Er sieht im Strafgesetzbuch einen neuen, eigenständigen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vor; mit einer Strafandrohung von im Regelfall Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Den Kern dieses Straftatbestandes bildet eine so genannte Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsnehmer und Vorteilsgeber - wenn also zum Beispiel ein Pharmaunternehmen, ein Sanitätshaus oder ein medizinisches Labor einem Arzt absprachegemäß Vorteile gewährt, um eine bestimmte pflichtwidrige Gegenleistung des Arztes zu erlangen. Das kann etwa eine Bevorzugung bei der Verordnung von Arzneimitteln oder der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial sein. Der Entwurf wird nun den betroffenen Ressorts innerhalb der Staatsregierung zur Stellungnahme übersandt.

"Ab dem 1. Oktober richten wir außerdem drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften ein, bei denen die strafrechtliche Verfolgung von Korruptions- und Vermögensdelikten von Angehörigen der akademischen Heilberufe im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung und zugleich begangene Korruptionsdelikte anderer Personen auf Geber- bzw. Nehmerseite konzentriert wird", so Bausback weiter, "jeweils eine für den Bezirk eines jeden Oberlandesgerichts: Die Staatsanwaltschaften München I, Nürnberg-Fürth und Hof."

"Die Erfahrung zeigt: Wer die häufig äußerst komplexen Straftaten im Gesundheitswesen effektiv verfolgen will, braucht oft genug spezifisches Fachwissen und Erfahrung, auch in speziellen Materien wie dem Sozialrecht oder beim kassenärztlichen Abrechnungssystem", so Bayerns Justizminister zur Begründung. "Ich will die Strukturen verbessern und damit die Qualität der Bearbeitung durch die Bündelung von Fachwissen weiter steigern." Außerdem könne auf diese Weise in einem tatsächlich wie rechtlich so komplexen und gleichsam sensiblen Bereich eine einheitliche Rechtsanwendung noch besser gewährleistet werden.

Bausback dankt in diesem Zusammenhang den Gesundheits- und Rechtspolitikern der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, die sich auf Initiative seines oberfränkischen Kollegen Jürgen Baumgärtner bereits intensiv mit diesem Thema befasst hätten und die Einrichtung entsprechender Schwerpunktstaatsanwaltschaften ausdrücklich unterstützten.

Bayerns Justizminister abschließend: "Es geht hier keinesfalls darum, einen ganzen Berufsstand unter Generalverdacht zu stellen oder Heilberufsträgern generell unlauteres Verhalten zu unterstellen. Die ganz große Mehrheit der Akteure auf dem Gesundheitsmarkt arbeitet mit großem Einsatz für das Wohl der Patienten und ist unempfänglich gegenüber Versuchen der Beeinflussung. Es geht lediglich um die kleine Zahl der schwarzen Schafe, die ihre Entscheidungsmacht missbräuchlich ausnutzt. Hier muss das Strafrecht wirksame Mechanismen zur Verhinderung, aber auch zur Ahndung von Verstößen vorsehen. Das ist nicht nur im Interesse der Patienten sondern gerade auch im Interesse der ganz großen Mehrheit rechtschaffender Akteure auf dem Gesundheitsmarkt." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

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    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

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    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

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    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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