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Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (GwG)


"Finanzagenten" werden von deutschen Strafverfolgungsbehörden zunehmend wegen Geldwäsche belangt – BKA warnt erneut davor, sich als "Finanzagent" missbrauchen zu lassen
Jahresbericht der Zentralstelle für (Geldwäsche-)Verdachtsanzeigen: Meldeverhalten der Verpflichteten sei laut BKA nach wie vor unzureichend


(29.08.08) - Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichte jetzt in einer Presseerklärung den Jahresbericht 2007 der FIU ("Financial Intelligence Unit") Deutschland. Demnach wurden im vergangenen Jahr insgesamt 9.080 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemeldet. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr (2006: 10.051 Anzeigen) einen Rückgang um knapp 10 Prozent. Das verminderte Anzeigenaufkommen sei in erster Linie auf den Rückgang von Verdachtsanzeigen durch Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute zurückzuführen (10 Prozent bzw. 9 Prozent weniger als 2006).

Das Meldeverhalten der Verpflichteten nach dem GwG gem. § 3 Abs. 1 GwG (so genannte "rechtsberatende Berufsgruppen" sowie "sonstige Gewerbetreibende") sei laut BKA mit 24 Anzeigen im Jahr 2007 nach wie vor unzureichend. Mitteilungen der Finanzbehörden haben sich dagegen im Vergleich zum Vorjahr um 7 Prozent erhöht.

Die Zahl der Hinweise auf Betrugsdelikte in den Anzeigen ist verglichen mit 2006 um fast 17 Prozent auf 3.248 gestiegen. Dabei hingen 2.646 Verdachtsanzeigen – also fast ein Drittel des gesamten Hinweisaufkommens – mit dem Phänomen "Phishing und Finanzagenten" zusammen. Bei "Finanzagenten" handelt es sich um Personen, die dazu angeworben werden, ihr Privatkonto für Transaktionen (Annahme und Weiterleitung von Geldern auf Anweisung Dritter) zur Verfügung zu stellen, wofür ihnen in der Regel eine Provision versprochen wird.

In den zunehmend professioneller gestalteten Anwerbe-Mails werden zum Beispiel "Partner" gesucht, die für eine "weltweit operierende Firma mit tadellosem Ruf" helfen könnten, "Bezahlungen schneller zu bekommen". Als "leistungsorientiertes Gehalt" werden zumeist 5 bis 8 Prozent der zu transferierenden Geldsummen angeboten. Immer wieder lassen sich Internet-User unter anderem von der hohen Provision verlocken. Dabei verdrängen sie (oder sind sich dessen gar nicht bewusst), dass "Finanzagenten" sich nach GwG strafbar machen. "Finanzagenten" werden von deutschen Strafverfolgungsbehörden zunehmend wegen Geldwäsche belangt – das BKA warnt deshalb erneut eindringlich davor, sich als "Finanzagent" missbrauchen zu lassen. Im Falle einer Verurteilung liegt das Strafmaß zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Zudem kommen in der Regel empfindliche Geldbußen hinzu.

Bei den Anzeigen mit dem Verdachtsgrund Terrorismusfinanzierung war 2007 ein Anstieg zu verzeichnen. Während 2006 noch 59 entsprechende Verdachtsanzeigen registriert wurden, erhöhte sich die Zahl im vergangenen Jahr auf 90. Festzustellen ist, dass durch die Überprüfung verdächtiger Transaktionen oder Sachverhalte über einen langen Zeitraum und den Abgleich mit aktuellen Verdachtsanzeigen häufig Erkenntnisse über Personen mit extremistischem Potenzial gewonnen werden können.

Für das Jahr 2008 ist insbesondere durch die Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht eine breitere Informationsbasis für die FIU Deutschland zu erwarten. Die entsprechenden Gesetzesänderungen traten am 21.08.2008 in Deutschland in Kraft. Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit liegt der Schwerpunkt im laufenden Jahr in der weiteren Umsetzung der FIU-Maßnahmen in Albanien.

Weiterführender Link:
Der vollständige Jahresbericht 2007 der FIU Deutschland kann auf der Homepage des BKA unter www.bka.de /Profil /Zentralstelle-Einrichtungen/ Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland - Zentralstelle für (Geldwäsche-)Verdachtsanzeigen/ Veröffentlichungen abgerufen werden.
(Bundeskriminalamt: ra)


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