Zukunft der Missbrauchsaufsicht
Akzentverschiebung hin zum Schutz der Konsumentenwohlfahrt: Wettbewerbsexperten diskutierten Zukunft der Missbrauchsaufsicht in einem ökonomisierten Wettbewerbsrecht
Die Frage der Ökonomisierung des Wettbewerbsrechts wird aktuell unter Wettbewerbsbehörden und Kartellrechtsexperten engagiert diskutiert
(25.09.07) - Auf Einladung des Bundeskartellamts tagte der Arbeitskreis Kartellrecht, eine Zusammenkunft von Wettbewerbsexperten aus Wissenschaft und Praxis, und diskutierte auf der diesjährigen Konferenz am 20. September 2007 in Bonn die Zukunft der Missbrauchsaufsicht in einem ökonomisierten Wettbewerbsrecht.
Zu den Teilnehmern gehörten insbesondere Hochschullehrer rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten sowie Richter der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof. Als Vertreter der Europäischen Kommission nahm der Generaldirektor Wettbewerb, Philip Lowe, an der Tagung teil. Grundlage der Diskussion war ein Arbeitspapier des Bundeskartellamtes zum Thema "Zukunft der Missbrauchsaufsicht in einem ökonomisierten Wettbewerbsrecht".
Die Frage der Ökonomisierung des Wettbewerbsrechts wird aktuell unter Wettbewerbsbehörden und Kartellrechtsexperten engagiert diskutiert. Ausgangspunkt der Diskussion ist der wettbewerbstheoretische Ansatz im amerikanischen Recht, bei dem bei der Entscheidung die direkten Vorteile für Konsumenten und Effizienzvorteile stärker im Fokus stehen.
Auf europäischer Ebene wurde mit der Reform von Leitlinien für Vereinbarungen zwischen Unternehmen sowie für die Fusionskontrolle die Ökonomisierung vorangetrieben. Zuletzt veröffentlichte die Kommission im Dezember 2005 ein Diskussionspapier zur Modernisierung der Missbrauchsaufsicht, in dem eine Akzentverschiebung hin zum Schutz der Konsumentenwohlfahrt und des Auswirkungsgrundsatzes zu verzeichnen ist.
Das deutsche Kartellrecht stellt die Aufrechterhaltung wettbewerbsfördernder Marktstrukturen als Kriterium für die Bewertung seiner Fälle in den Vordergrund. Dieser Ansatz beruht auf der Erkenntnis, dass wettbewerblich strukturierte Märkte effizient sind und Konsumenteninteressen nachhaltig schützen.
Die Diskussion berührt eine Vielzahl von Fragen, die die konzeptionellen Grundlagen des Kartellrechts - wie z.B. die Frage nach dem Schutzobjekt der Arbeit einer Kartellbehörde - und seine praktische Anwendung betreffen. Wichtige Entscheidungen der Europäischen Gerichte aus jüngster Zeit (z.B."British Airways") verdeutlichen, dass diese Diskussion keineswegs rein akademischer Natur ist.
Seit Mai 2004 wendet das Bundeskartellamt die europäischen Missbrauchsregeln direkt an. Der deutsche Kartellamtspräsident Dr. Bernhard Heitzer sagte hierzu: "Als Kartellamt sind wir nicht an die Verwaltungspraxis der Kommission wie z.B. ihre Leitlinien gebunden. Allerdings entsteht ein gewisser Druck, innerhalb des Netzwerks europäischer Wettbewerbsbehörden möglichst einheitliche Ansätze zu verwenden. Um die uns also direkt betreffende Frage der Ökonomisierung zu diskutieren, bietet die jährlich stattfindende Sitzung des Arbeitskreises Kartellrecht ein hervorragendes Forum."
Zahlreiche Teilnehmer der diesjährigen Tagung betonten, dass die Arbeit der Kartellbehörden verlässlicher Regeln bedarf. Eine Entscheidungspraxis, die ausschließlich am Einzelfall orientiert ist und ihren Schwerpunkt auf die Frage der Effekte eines Verhaltens legt, wurde von vielen Teilnehmern kritisch gesehen.
Überwiegende Meinung war, dass die Regeln auf einer verlässlichen ökonomischen Analyse beruhen müssen und insoweit eine stärkere Einbeziehung neuer ökonomischer Erkenntnisse in das Wettbewerbsrecht zu begrüßen ist. Dabei müsse aber sichergestellt sein, dass die Regeln der Missbrauchsaufsicht in der Praxis handhabbar bleiben und nicht z.B. durch zu hohe Nachweisanforderungen ins Leere laufen. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.