Monopolist Microsoft verliert vor EU-Gericht
EU-Gericht folgt der Argumentation der EU-Wettbewerbshüter, dass Microsoft ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht habe
Wenn Microsoft auf eine Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof verzichtet, muss sie das Bußgeld in Höhe von 497 Millionen Euro zahlen
(18.09.07) - Im Wettbewerbsstreit mit der Brüsseler EU-Kommission hat Microsoft vor einem EU-Gericht den Kürzeren gezogen. Das Gericht bestätigte das Bußgeld in Höhe von 497 Millionen Euro. Auch die von der EU-Kommission verhängten wettbewerbsrechtlichen Auflagen wurden bestätigt.
So wurden gegen Microsoft weitere Wettbewerbssanktionen verhängt. Unter anderem wurde das Unternehmen dazu verdonnert, technische Details ihrer Produkte offenzulegen. Microsoft hat nun die Möglichkeit, gegen das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof Berufung einzulegen.
Microsofts Chefanwalt Brad Smith ließ offen, ob das Unternehmen diese Möglichkeit wahrnehmen wird. Allerdings versprach der Anwalt, dass Microsoft in Zukunft mehr Kooperation im Hinblick auf eine größere Interoperabilität ihrer Software zeigen werde.
In einer Pressekonferenz sagte Smith, sein Unternehmen sei bereits einzelnen Punkte der EU-Verpflichtung nachzukommen. So werde die Video- und Audio-Abspielsoftware "Media Player" nicht mehr mit dem Betriebssystem Windows gekoppelt und auch Windows Vista gebe es jetzt ohne Media Player.
Dokumente zum EU-Prozess:
Erklärung des EU-Gerichtes als pdf-Dokument
Zum Urteil des EU-Gerichts
Erleichterung über das Urteil herrschte bei der Brüsseler EU-Kommission. Die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sieht in der Entscheidung eine Stärkung der Wettbewerbsregeln und einen Präzedenzfall, der die Verpflichtungen dominanter Konzerne eindeutig festlege.
Jose Manuel Barroso, Kommissionspräsident, sieht mit dem Urteil die Objektivität und Glaubwürdigkeit des EU-Wettbewerbsrechts gestärkt. Europäische Verbrauchern sichere das Urteil einen fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt. (Microsoft: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.