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Monopolist Microsoft verliert vor EU-Gericht


EU-Gericht folgt der Argumentation der EU-Wettbewerbshüter, dass Microsoft ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht habe
Wenn Microsoft auf eine Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof verzichtet, muss sie das Bußgeld in Höhe von 497 Millionen Euro zahlen


(18.09.07) - Im Wettbewerbsstreit mit der Brüsseler EU-Kommission hat Microsoft vor einem EU-Gericht den Kürzeren gezogen. Das Gericht bestätigte das Bußgeld in Höhe von 497 Millionen Euro. Auch die von der EU-Kommission verhängten wettbewerbsrechtlichen Auflagen wurden bestätigt.

So wurden gegen Microsoft weitere Wettbewerbssanktionen verhängt. Unter anderem wurde das Unternehmen dazu verdonnert, technische Details ihrer Produkte offenzulegen. Microsoft hat nun die Möglichkeit, gegen das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof Berufung einzulegen.

Microsofts Chefanwalt Brad Smith ließ offen, ob das Unternehmen diese Möglichkeit wahrnehmen wird. Allerdings versprach der Anwalt, dass Microsoft in Zukunft mehr Kooperation im Hinblick auf eine größere Interoperabilität ihrer Software zeigen werde.

In einer Pressekonferenz sagte Smith, sein Unternehmen sei bereits einzelnen Punkte der EU-Verpflichtung nachzukommen. So werde die Video- und Audio-Abspielsoftware "Media Player" nicht mehr mit dem Betriebssystem Windows gekoppelt und auch Windows Vista gebe es jetzt ohne Media Player.

Dokumente zum EU-Prozess:
Erklärung des EU-Gerichtes als pdf-Dokument
Zum Urteil des EU-Gerichts

Erleichterung über das Urteil herrschte bei der Brüsseler EU-Kommission. Die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sieht in der Entscheidung eine Stärkung der Wettbewerbsregeln und einen Präzedenzfall, der die Verpflichtungen dominanter Konzerne eindeutig festlege.

Jose Manuel Barroso, Kommissionspräsident, sieht mit dem Urteil die Objektivität und Glaubwürdigkeit des EU-Wettbewerbsrechts gestärkt. Europäische Verbrauchern sichere das Urteil einen fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt. (Microsoft: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

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