Healthcare Compliance-Konferenz von BVMed und MedTech Kompass am 30. September 2009 in Berlin Gerade im Bereich der Medizintechnologie sei Zusammenarbeit politisch gewünscht und notwendig
(13.07.09) - Die erste "MedTech Kompass"-Konferenz des BVMed mit dem Titel "Ein Netzwerk für Healthcare Compliance schaffen und leben" findet am 30. September 2009 in Berlin statt. Eingeladen sind insbesondere Chefärzte, Manager, Verwaltungsleiter, Mitarbeiter der Innenrevision sowie Healthcare-Compliance-Verantwortliche aus Krankenhäusern und Unternehmen der Medizintechnologie. Die Konferenz gibt ausführliche Informationen für eine gute und transparente Zusammenarbeit aus Sicht der Krankenhaus- und Unternehmenspraxis.
Der Kodex "Medizinprodukte" und der "Gemeinsame Standpunkt" bilden schon seit Jahren die Grundlage für die wichtige Zusammenarbeit zwischen Industrie, Ärzten und medizinischen Einrichtungen. Gerade im Bereich der Medizintechnologie ist diese Zusammenarbeit politisch gewünscht und notwendig. Bei vielen Beteiligten im Gesundheitsmarkt herrscht jedoch immer noch Unsicherheit in der Zusammenarbeit.
Der MedTech Kompass, eine Initiative des BVMed und seiner Mitgliedsunternehmen, verfolgt seit Anfang 2008 einen positiven, konstruktiven Ansatz. Ein Ziel des MedTech Kompass ist, ein neues Netzwerk mit festen Ansprechpartnern für Healthcare Compliance zu etablieren. Schon über 100 Vertreter aus Krankenhäusern und Unternehmen haben sich für das MedTech Kompass-Netzwerk gemeldet und arbeiten aktiv mit.
Referenten der Healthcare Compliance-Konferenz des BVMed sind: >> Peter Asché, Klinikum Ludwigshafen, VKD-Präsidiumsmitglied >> Prof. Dr. Hartwig Bauer, Deutsche Gesellschaft für Chirurgie >> Carsten Clausen, BVMed-Vorstandsbeauftragter, B. Braun Melsungen >> Christiane Döring, GHD GesundHeits GmbH >> Manfred Mieskes, Johnson & Johnson Medical >> Dr. Raphael Oen, Rechtsanwaltskanzlei Clifford Chance >> Ullrich Ograbeck, Georg-August-Universität Göttingen (BVMed: ra)
BVMed: Kontakt und Steckbrief
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Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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