"DuD 2008" - Datenschutz und Datensicherheit
Compliance und Datenschutz - Datensicherheits- und Risikobetrachtungen - Der Hackerparagraph und die Konsequenzen im Unternehmen
Keynote: "Gesellschaftliche Folgen staatlicher Überwachung" gehalten von Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch
(06.05.08) - Zum 10. Mal treffen sich Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsverantwortliche zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch bei der Computas-Fachkonferenz DuD 2008 - Datenschutz und Datensicherheit. Am 9. und 10. Juni setzen sich hochrangige Referenten und Teilnehmer aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung in Berlin mit der Entwicklung des deutschen und europäischen Datenschutzrechts und der Datensicherheit auseinander. Die Konferenz findet in Berlin, Grand Hotel Esplanade, statt.
Die Keynote: Gesellschaftliche Folgen staatlicher Überwachung wird gehalten von Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch, Rechtsanwalt, Vizepräsident des Deutsche Bundestages a.D.
Auch in diesem Jahr konnten aktuelle Themen in die Agenda eingebaut werden. Prof. Dr. Paar, dem mit seinem Team von der Ruhr-Universität Bochum der Hack von Funk-Türöffnern gelungen ist, wird dazu einen Vortrag halten und Jan Krissler vom Chaos Computer Club wird über Möglichkeit der Kopie von Fingerabdrücken berichten.
Außerdem werden viele, für den beruflichen Alltag wichtige Probleme diskutiert, wie internationale Datenschutzaspekte, EuroSOX, und der Hackerparagraph. Kompetente Experten u.a. der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar und Günther Dorn von der Datenschutzaufsichtsbehörde Bayern.
Großzügige Konferenzpausen und festliches Dinner am Abend des ersten Konferenztages tragen zu einem entspannten Ambiente bei und animieren zum vertieften, fachlichen Gedankenaustausch in außergewöhnlichem Rahmen.
Themen der Konferenz sind unter anderem:
>> Stand des Audit-Gesetzes
>> EuroPriSe - Datenschutzgütesiegel für Europa 1. Runde
>> Datenschutz im internationalen Kontext - Beispiel Mobilfunkanbieter
>> Compliance und Datenschutz
>> Der Hackerparagraph und die Konsequenzen im Unternehmen
>> Virtualisierung: Datensicherheits- und Risikobetrachtungen
>> Datenschutz und Datensicherheit bei Microsoft
>> Schwachstellen bei Funktüröffnern und Verschlüsselung mit 1000 Gattern
>> Sicherheit biometrischer Systeme
>> Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit von eIDs
>> Datenschutz in IT-Projekten im Gesundheitswesen
>> Gesellschaftliche Folgen staatlicher Überwachung
>> Datenschutzproblematik von Lehrerbewertungsportalen, Social Networks etc.
>> Web 2.0 und das Verschwinden des Datenschutzes?
(Computas: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.