FDP will geschäftstüchtige Kommunen bremsen
FDP vermisst einen "angemessenen Rechtsschutz" privatwirtschaftlicher Unternehmen gegen den "rechtswidrigen Marktzutritt" kommunaler Wirtschaftsunternehmen
Kommunen betätigen sich wirtschaftlich in einem Umfang wirtschaftlich, der weit über den "Kernbereich der Daseinsvorsorge" hinausgeht
(13.07.07) - Die FDP-Fraktion will die erwerbswirtschaftliche Betätigung von Kommunen einschränken. Dazu hat sie einen Antrag (16/5963) vorgelegt, in dem sie eine Klarstellung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verlangt. Die Abgeordneten stellen fest, dass sich die Kommunen in einem Umfang wirtschaftlich betätigen, der weit über den "Kernbereich der Daseinsvorsorge" hinausgeht.
Derzeit sei sogar eine Ausweitung festzustellen. Dadurch würden vor allem kleine und mittlere Betriebe im Mittelstand und im Handwerk benachteiligt und in ihrer Wettbewerbsfreiheit beeinträchtigt. Anders als die kommunalen Unternehmen hätten sie weder eine garantierte Finanzausstattung noch günstige Finanzierungsmöglichkeiten und zudem ein Insolvenzrisiko. Es gebe keine Chancengleichheit im Wettbewerb zwischen privatwirtschaftlichen und kommunalen Betrieben, schreiben die Abgeordneten.
Die derzeitige Rechtslage sei so, dass private Konkurrenten nicht mit Erfolg gegen eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen vor den Verwaltungsgerichten klagen könnten. Sie hätten daher meist keine Möglichkeit, sich gegen einen Marktzutritt kommunaler Wirtschaftsunternehmen zu wehren, der die Grenzen der jeweiligen Gemeindeordnung überschreitet. Die FDP vermisst einen "angemessenen Rechtsschutz" privatwirtschaftlicher Unternehmen gegen den "rechtswidrigen Marktzutritt" kommunaler Wirtschaftsunternehmen.
Erforderlich sei daher eine gesetzliche Klausel, die einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegenüber der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden und vor allem ihrer privatrechtlich organisierten Tochtergesellschaften begründen kann. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.