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Mobilfunk: Vergabeverfahren ungerecht


E-Plus: Bundesnetzagentur riskiert bewusst langwierigen Rechtsstreit um Frequenzauktion im Mobilfunk
Bundesnetzagentur schütze marktbeherrschende Anbieter - Entscheidung verschenkt Potenzial der "Digitalen Dividende"


(03.11.09) - Anfang 2010 versteigert die Bundesnetzagentur die sogenannte "Digitale Dividende". E-Plus Mobilfunk kritisiert die von der Bundesnetzagentur festgelegten Auktionsregeln. Diese Regeln würden wichtige wettbewerbsfördernde und rechtliche Argumente der Mobilfunknetzbetreiber E-Plus Gruppe und O2 ignorieren.

Das Vergabeverfahren sehe unter anderem vor, dass sich die bereits marktdominanten Anbieter T-Mobile und Vodafone zwei Drittel der "Digitalen Dividende" im wichtigen Frequenzbereich unter 1 GHz sichern können. Und das, obwohl beide in diesem Bereich schon heute schon fast drei Viertel des Spektrums besäßen.

Der Beschluss der Bundesnetzagentur schade dem Wettbewerb und damit dem Verbraucher sowie den Ausbauzielen der Politik. Die gesetzliche Aufgabe der Bundesnetzagentur sei es, den Wettbewerb zu fördern und nicht wie mit dieser Entscheidung zu behindern.

Die E-Plus Gruppe und verschiedene Marktexperten hätten im Vorfeld der Entscheidung diverse Vorschläge unterbreitet, diese Problematik zu lösen.

Die E-Plus Gruppe werde deshalb alle erforderlichen Rechtsmittel gegen das Verfahren prüfen und einsetzen, um ein zielführendes Vergabeverfahren für Wettbewerb, Verbraucher und politische Ausbauerfordernisse zu erreichen.

Eine Frequenzauktion im kommenden Jahr, die nicht den genannten Anforderungen entspreche, werde dann ebenfalls direkt Gegenstand eines Rechtsstreits. Die rechtlichen Bedenken wären der Bundesnetzagentur im Vorfeld der Entscheidung bekannt gewesen. Damit werde also wissentlich eine Verzögerung sowie langfristige Rechtsunsicherheit in der anstehenden Frequenzversteigerung riskiert. (E-Plus Mobilfunk: ra)

E-Plus Mobilfunk: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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