Mit der Einführung einer europäischen Sammelklage könnten eine Vielzahl von Verbrauchern in einem einzigen Verfahren ihre Schadensersatzansprüche geltend machen Deutschland muss Blockade gegen Sammelklagen aufgeben vzbv fordert EU-Kommission auf, entsprechenden Richtlinienentwurf auf die Tagesordnung zu setzen
(05.11.09) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert Kommissionspräsident José Manuel Barroso auf, den Richtlinienentwurf zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen auf die Tagesordnung der Kommissionssitzung in der kommenden Woche zu setzen.
"Die EU-Kommission darf sich nicht von der Panikmache der Wirtschaft und der Blockade aus Deutschland blenden lassen", fordert Cornelia Tausch, Leiterin Fachbereich Wirtschaft und Internationales.
Vor allem an der Intervention der deutschen Bundesregierung liegt es, dass der erarbeitete Richtlinienvorschlag bisher nicht von der EU-Kommission verhandelt und verabschiedet wurde. "Die Mauertaktik zulasten von 455 Millionen europäischer Verbraucher muss ein Ende haben", fordert Tausch.
Ein prominentes Beispiel für die Notwendigkeit der Einführung einer Sammelklage ist der Fall des Computerchipherstellers Intel, gegen den die EU-Kommission zwar eine Geldbuße von rund einer Milliarde Euro verhängte. Die Millionen Kunden des Unternehmens bleiben jedoch auf ihren Mehrausgaben sitzen.
Mit der Einführung einer europäischen Sammelklage könnten eine Vielzahl von Verbrauchern in einem einzigen Verfahren ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Einen Richtlinienvorschlag hat Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes ausgearbeitet.
Die Kritik von Wirtschaftsvertretern und der deutschen Bundesregierung, mit dieser neuen Richtlinie werde eine neue Klageindustrie nach US-amerikanischem Vorbild geschaffen, durch die sich vor allem gewiefte Anwälte bereichern würde, hält der vzbv für vorgeschoben.
"Hier wird ein Popanz aufgebaut, um eine sachliche Diskussion zu verhindern", kritisiert Tausch. Die auf dem Tisch liegenden Vorschläge schlössen die Gefahr einer Klageindustrie gerade aus. So sahen es in dieser Woche in Brüssel auch die Teilnehmer einer Veranstaltung der EU-Kommission ("Verbraucher und Wettbewerb im 21. Jahrhundert").
In einem spontanen Appel forderten die Vertreter aus Wirtschaft, Behörden und Verbraucherschutz nahezu einstimmig Kommission, EU-Parlament und Mitgliedsstaaten auf, ein Verfahren effizienter Sammelklagen für die Bürger Europas einzuführen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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