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Herausforderungen durch die 8. EU-Richtlinie


"Compliance Masters 2008": Prävention von Fehlverhalten und die aktuellen Entwicklungen im Compliance-Management
Die Umsetzung der 8. EU-Richtlinie erfolgt in Deutschland durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)


(10.06.08) - Die Konferenz "Compliance Masters 2008" von econique (29. / 30.September im Hotel Abion Spreebogen Waterside in Berlin) richtet sich an COOs, CIOs, CFOs sowie Top-Entscheidungsträger aus den Bereichen Recht, Compliance, Interne Revision, Risikomanagement, IT und Corporate Governance. Schwerpunkte der Konferenz sind die Herausforderungen durch die 8. EU-Richtlinie, die Prävention von Fehlverhalten und die aktuellen Entwicklungen im Compliance-Management. Außerdem erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, auch außerhalb der zwei Konferenztage sich über themenspezifische Inhalte auszutauschen und strukturiertes Networking zu betreiben.

Mit der Konferenz reagiert das Elitenetzwerk econique auf die Wirtschaftsskandale der letzten Jahre. Die Anforderungen an die Unternehmes-Compliance steigen und verlangen von den Verantwortlichen eine stetige Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen. So müssen sich Unternehmen ab Juli 2008 mit den Anforderungen der 8. EU-Richtlinie auseinandersetzen. Durch die Richtlinie kommen Kontrollsysteme und Risikomanagement auf den Prüfstand. In dieser Situation bedarf es einer ständigen Weiterentwicklung des Corporate Compliance-Systems. Es geht um eine laufende Optimierung der Unternehmensprozesse, eine umfassende Einbindung der Mitarbeiter und einer frühzeitigen Prävention von Fehlverhalten.

Genau hier setzt die Compliance Masters 2008 mit den Fallstudien führender Unternehmen an. Mehrere Top-Referenten haben ihre Teilnahme bereits zugesagt: Bei Thorsten Rosbach, Compliance Manager von General Electric Commercial Finance, bekommen die Teilnehmer eine Zusammenfassung zum Thema "Zwischen Value-Compliance und Legal-Compliance". Stephan Noppes, Philipp Morris, wird über Einbindung von Mitarbeitern in Compliance-Prozessen referieren. Nach Noppes ist eine gute Mitarbeitereinbindung ein entscheidender Erfolgsfaktor. Die optionalen Interactive Evening Sessions des ersten Konferenztages widmen sich den Themen: "Wie viel IT steckt in Compliance?" (Session A) und "Corporate Compliance für den Mittelstand" (Session B).

Am zweiten Konferenztag spricht Dr. Christoph Ernst, Ministerialrat beim Bundesministerium der Justiz über die Bedeutung der 8. EU-Richtlinie für die Unternehmens-Compliance und die sich daraus ergebenden rechtlichen Vorgaben. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in Deutschland durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das Mitte des Jahres in Kraft tritt. Der Gesetzgeber lässt den Unternehmen im Rahmen des BilMoG weitgehend Gestaltungsspielraum. Sie müssen zwar sicherstellen, dass ihr Risikomanagement "ausreichend" ist, konkrete, rechtliche Vorgaben gibt es jedoch nicht.

Als maßgebend für die Best Practice-Standard oder das "ausreichend" im Risikomanagement werden Kontrollmechanismen angesehen, die auch andere Unternehmen eingeführt haben. Das zwingt Unternehmen immer mehr dazu, sich mit anderen Unternehmen zu vergleichen und sich untereinander auszutauschen.

Genau hier setzt der Vortrag von Frank Schlüter, Financial Reporting Controles / SOX 404 (Sarbanes-Oxley Act 404) von der Deutschen Telecom an. Schlüter referiert über die Erfüllung der Anforderungen des BilMoG auf der Grundlage des Internen Kontrollsystems nach SOX 404.

Im Anschluss gibt Karl-Friedrich Hempel, Corporate Risk Manager von Unilever Deutschland den Teilnehmern einen Praxisbericht über seine Erfahrungen aus fünf Jahren SOX. Wie funktioniert Compliance im Mittelstand? Diese Frage beantwortet Dieter Reitmeyer, Geschäftsführer, Redi-Group. Auch Gerd Kreiselmeier, Corporate Risk Manager von BSH Bosch Siemens Hausgeräte, wird die Konferenz zum Thema Compliance bereichern.
(econique: ra)


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  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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