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Werbung auf Internetseiten für Kinder


Erfurter Netcode stellt zehn Grundsätze zum Thema: "Werbung auf Internetseiten für Kinder" vor
Positionspapier: Die "Zehn Grundsätze" betonen den strikten Trennungsgrundsatz von Werbung und redaktionellem Inhalt, die Trennung von Werbung und Spielen sowie die Notwendigkeit einer Ausgewogenheit von Werbung und redaktionellem Inhalt


(10.09.08) - Der Erfurter Netcode e. V. hat in Zusammenarbeit mit dem Fachbeirat des Vereins ein Positionspapier zum Thema Werbung auf Internetseiten für Kinder verabschiedet, das im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin durch Prof. Dr. Burkhard Fuhs, dem Vorsitzenden des Vereins, vorgestellt wurde. Das Papier will Eltern sowie Anbietern von Internetseiten für Kinder eine Orientierung für Kriterien kindgerechter Werbung im Internet geben.

Es ist im Verlauf eines intensiven Diskussionsprozesses im Fachbeirat des Netcodes entstanden. Ihm gehören neben dem Kinderkanal von ARD und ZDF das Deutsche Kinderhilfswerk, das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg, die Universitäten Greifswald, Leipzig und Erfurt sowie Vertreter der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) von Super RTL und RTL2 an.

Mit seinem Positionspapier reagiert der Erfurter Netcode auf zunehmende Kommerzialisierungstendenzen im Kinderinternet. Da die mediale Lebenswelt von Kindern zunehmend durch Werbung geprägt ist und die Kinder zum Teil sehr frühzeitig als konsumfreudige Zielgruppe umworben werden bzw. an Marken und Produkte gewöhnt werden sollen, müssen nach Ansicht des Erfurter Netcodes Handlungsstrategien entwickelt werden, die es Kindern ermöglichen, den Charakter kommerzieller Werbung zu erkennen und ein reflektiertes Verbraucherverhalten zu erlernen.

Die Zehn Grundsätze betonen den strikten Trennungsgrundsatz von Werbung und redaktionellem Inhalt, die Trennung von Werbung und Spielen sowie die Notwendigkeit einer Ausgewogenheit von Werbung und redaktionellem Inhalt. Werbung darf die Seite nicht dominieren und muss für Kinder – ihrem Entwicklungsstand entsprechend - erkennbar, erlernbar und verständlich sein. Das Werbeumfeld darf den redaktionellen Inhalt nicht beeinflussen. Kaufaufforderungen dürfen weder ausgesprochen werden, noch dürfen persönliche Daten der Kinder im Umfeld von Werbung erhoben werden.

Die Werbung darf darüber hinaus die Kinder bei der Nutzung der Seite nicht behindern (Verbot der Handlungshemmung). Externe Werbe-Links müssen deutlich kenntlich gemacht und der Weg zurück zur Hauptseite ermöglicht werden. Werbefreie Internetseiten für Kinder sind aus Sicht des Netcodes positiv zu bewerten. Internetseiten für Vorschulkinder sind grundsätzlich nicht für Werbung geeignet. Der Kinder- und Jugendmedienschutz im Internet muss besonders hinsichtlich der Problemfelder Kommerzialisierung und Datenschutz verstärkt werden.

Seit mehr als fünf Jahren engagiert sich der Verein Erfurter Netcode für eine bessere Orientierung im World Wide Web und bietet Eltern eine verlässliche medienpädagogische Hilfe. Als Impulsgeber will der Netcode ein Signal für die Entwicklung eines kindgerechten Internets setzen.

Denn: "Hier steckt das Netz noch in den Kinderschuhen", so der Vorsitzende des Netcodes, Prof. Burkard Fuhs (Universität Erfurt). Die Gründung des Erfurter Netcodes geht auf eine Initiative der Katholischen und der Evangelischen Kirche, der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie, des Landes Thüringen sowie der Landesmedienanstalten in Thüringen und Nordrhein-Westfalen, der Stadt Erfurt und der Universität Erfurt zurück.

Der Erfurter Netcode sieht es als seine Aufgabe an, qualitativ hochwertige Angebote durch sein Qualitätssiegel für Kindermedien im Internet Auszuzeichnen und zu kennzeichnen. Damit will er einen Beitrag zur Förderung der Aneignung von Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen im Internet leisten.

Die Grundlagen für die Verleihung des Siegels des Erfurter Netcodes sind u. a. Kriterien wie Transparenz in der Selbstdarstellung, kindgerechte Gestaltung und die Vermittlung von Medienkompetenz; letzteres beinhaltet insbesondere auch den sicheren Umgang mit dem Internet. Dabei gehen die Anforderungen des Erfurter Netcodes über die gesetzlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes deutlich hinaus. Der Netcode thematisiert in seiner Arbeit die besondere Verantwortung der Erwachsenen gegenüber Kindern und Heranwachsenden, die die Welt des Internets erkunden. (Erfurter Netcode: ra)


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    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

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    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

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